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Das geht aus einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs hervor.
Schwarz Kleidung gleich bürgerliche Kleidung
Selbst wenn das Tragen schwarzer Kleidung von den Trauernden erwartet werde, handle es sich doch um bürgerliche Kleidung. Deren Kosten könnten selbst dann nicht geltend gemacht werden, wenn sie nur bei der Berufsausübung getragen wird.
Selbstständige Trauerredner hatte geklagt
Sie hatten die Ausgaben für schwarze Anzüge, Blusen und Pullover als Betriebsausgaben geltend machen wollen. Laut Finanzhof ist die Entscheidung auf die gesamte Bestattungsbranche übertragbar.