DAWR > Sieben Jahre Haft für Ex-Schulleiter wegen Kindesmissbrauchs < Deutsches Anwaltsregister
 
wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Strafrecht | 05.06.2023

Kindes­missbrauch

Sieben Jahre Haft für Ex-Schulleiter wegen Kindes­missbrauchs

Sicherungs­verwahrung wegen Gefahr für die Allgemeinheit nach Ende der Freiheits­strafe

(Landgericht Fulda, Urteil vom 02.06.2023, Az. 2 KLs – 60 Js 6789/21)

Er nutzte seine Stellung als Vertrauens­person laut Urteil aus und verging sich an Kindern und Jugendlichen. Dafür muss ein ehemaliger Musiklehrer und Chorleiter ins Gefängnis. Doch auch nach dem Ende der Haft wird er voraussichtlich nicht auf freien Fuß kommen.

Werbung

Ein ehemaliger Grundschul­leiter ist wegen mehrfachen schweren sexuellen Kindes­missbrauchs und anderer Delikte am Landgericht Fulda zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Nach Ende der Freiheits­strafe soll der 48-Jährige in Sicherungs­verwahrung genommen werden, weil er nach Ansicht des Gerichts weiter eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Das Gericht sah es in dem verkündeten Urteil als erwiesen an, dass sich der 48-Jährige in über 90 Fällen an Kindern und Jugendlichen sexuell verging. Er habe dabei seine Stellung als Musiklehrer und Chorleiter und damit als Vertrauens­person ausgenutzt.

Öffentlichkeit zum Schutz der minderjährigen Opfer ausgeschlossen

Die Öffentlichkeit war wegen des Schutzes der noch minderjährigen Opfer über weite Strecken von dem Prozess ausgeschlossen. Auch die Urteils­begründung wurde teilweise hinter ver­schlossenen Türen verlesen. Das Gericht sprach von 32 Opfern, die jüngsten davon waren noch im Grund­schulalter. Es könne aber sein, dass die Dunkel­ziffer noch viel höher liege, hieß es in der Urteils­begründung. Einen Teil der Straftaten soll der Mann während Chor­freizeiten an schlafenden Opfern vorgenommen und sich dabei gefilmt haben.

Gericht blieb unter Forderung der Generalstaatsanwaltschaft zurück

Mit dem Strafmaß blieb das Gericht unter der Forderung der General­staats­anwaltschaft zurück, die zehneinhalb Jahre Haft und Sicherungs­verwahrung gefordert hatte. Das Urteil ist noch nicht rechts­kräftig. Der nicht vor­bestrafte Ex-Lehrer hatte einen Großteil der Taten gestanden. Ein Vertreter der Anklage zeigte sich zufrieden mit dem Urteil und verwies auf die angeordnete Sicherungs­verwahrung des 48-Jährigen nach Haftende. Der Verurteilte zeigte während der rund 30 Verhandlungs­tage seit Februar nach Angaben des Gerichts Reue über seine Taten.

Ein Zufallsfund bringt die Ermittlungen ins Rollen

Die Ermittlungen gegen den Mann waren nach einem Hinweis aus den USA wegen des Verdachts auf den Besitz und die Verbreitung von Kinder­pornografie ins Rollen gekommen. „Ein Zufallsfund“, wie es in der Urteils­begründung hieß. Bei der Durch­suchung im Haus des Mannes vor einem Jahr war belastendes Material gefunden worden, das die Grundlage für die weiteren Ermittlungen bildete. Aufnahmen seiner eigenen Straftaten soll der Mann nicht mit anderen geteilt haben.

Werbung

Warnsignale wurden übersehen

Die Taten waren laut Urteil über viele Jahre hinweg an anvertrauten Kindern und Jugendlichen, aber auch an zufälligen Opfern verübt worden. Der 48-Jährige war nach Einschätzung des Gerichts vor Bekannt­werden seiner Taten ein „allseits geschätzter Mann aus der Mitte der Gesellschaft“ gewesen. Allerdings habe er ein auf­fälliges Verhalten gegenüber Kindern gezeigt, entsprechende Warnsignale seien jedoch übersehen worden.

Quelle: dpa/DAWR/ab

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4.5 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#10364

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d10364
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!