DAWR > Sind die Eltern uneinig entscheidet das Gericht über die Schulwahl < Deutsches Anwaltsregister
 
wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Bitte benutzen Sie zum Drucken dieser Seite die Druckfunktion Ihres Browsers!
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Familienrecht | 06.04.2022

Schulwahl

Sind die Eltern uneinig entscheidet das Gericht über die Schulwahl

Schulwahl kann auf ein Elternteil übertragen

(Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 22.06.2021, Az. 12 UF 61/21)

Üben Eltern das gemeinsame Sorgerecht aus, kann es schwer werden, sich auf eine weiterführende Schule für das Kind zu einigen. Ein Gerichts­beschluss zeigt, welche Aspekte dann ins Gewicht fallen.

Streiten sich die Eltern darum, auf welche weiterführende Schule ihr Kind gehen soll, kann das vor Gericht enden. Das kann dem Elternteil mit „höherer Förder­kompetenz“ die Ent­scheidung übertragen. Das zeigt beispielhaft ein ent­sprechender Beschluss des Hanseatischen Ober­landes­gerichts Hamburg (Az.: 12 UF 61/21).

Eltern haben unterschiedliche Schulwünsche für ihr Kind

Im konkreten Fall konnten sich die getrennt lebenden Eltern nicht einigen, auf welches Gymnasium ihr Sohn gehen sollte. Der Vater wollte den Jungen auf einem Gymnasium anmelden, das sich in seinem bisherigen sozialen Umfeld befand. Aufgrund der Lage der Schule könne dann zudem das Wechsel­modell besser beibehalten werden, dass die Eltern seit der Corona-Pandemie praktizierten.

Die Mutter setzte dagegen andere Prioritäten. Sie hatte eine Schule im Blick, die den Neigungen des Sohns am besten entspreche. Es handele sich um eine Schule mit Schwerpunkt auf Mathe, Informatik, Natur­wissenschaften und Technik (MINT-Profil), zwei­sprachigem Unterricht und einer besonderen Sport­förderung.

Entscheidung nach Kontinuitätsgrundsatz

Das Gericht sprach der Mutter die Entscheidungs­befugnis zu. Ein wichtiges Kriterium bei der Ent­scheidung spiele der Kontinuitäts­grund­satz: Es empfehle sich die Regelung, die die Einheitlich­keit, Gleich­mäßigkeit und Stabilität der Erziehung am besten wahre. Zum einen sah das Gericht eine „Beziehungs­kontinuität“, das heißt die Beziehungen des Kindes in seinem Umfeld. Zum anderen sah es eine „Umgebungs­kontinuität“, die den Wohnort betrifft.

Die Beziehungs­kontinuität spreche für die Mutter. Sie sei die Haupt­bezugs­person für den Sohn. Das habe erst die paritätische Betreuung während der Corona-Pandemie geändert. Sie stelle eine besondere Situation dar. Aus Sicht der Richter komme aufgrund des Alters des Jungen der Beziehungs­kontinuität ein höheres Gewicht zu.

Mutter wählt nach Stärken des Sohne

Ein weiteres Plus für die Mutter sah das Gericht in der höheren „Förder­kompetenz“, die sie gegenüber dem Vater habe. Sie habe zudem nachvollziehbar dargelegt, dass das von ihr ausgewählte Gymnasium den Stärken des Sohns in besonderer Weise gerecht werde. Im Gegensatz dazu habe der Vater sich zum pädagogischen Konzept der von ihm genannten Schule nicht geäußert.

Darüber hinaus habe die Anhörung der Eltern gezeigt, dass die Mutter näher bei ihren Kindern sei, begründete das Gericht im Beschluss. Sie mache sich tiefer­gehende Gedanken um die Entwicklung der Kinder, benenne diese und setze sie entsprechend um.

Quelle: dpa/DAWR/ab

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#9274