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Datenschutzrecht und Sozialrecht | 30.01.2023

Datenschutz

Sorge um Schutz von Patienten­daten - Klage eines Arztes abgewiesen

Arztpraxen, die nicht der Telematik­infrastruktur angeschlossen sind müssen aktuell Honorar­kürzungen hinnehmen

Das Sozial­gericht München hat die Klagen eines Arztes gegen Honorar­kürzungen im Zusammenhang mit seiner Weigerung zur elektronischen Weitergabe von Patienten­daten abgewiesen.

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Es sei nicht ersichtlich, dass die einschlägigen Vorschriften gegen die Datenschutz­grund­verordnung verstießen, begründete das Gericht nach Angaben einer Sprecherin die Ent­scheidung. Vorausgegangen war eine etwa fünf­stündige Verhandlung, anschließend hatte das Gericht gut eine Stunde hinter ver­schlossenen Türen beraten.

Patientendaten elektronisch weitergeben - einige Ärzte haben Bedenken wegen des Datenschutzes

Der Augenarzt Gernot Petzold aus Kulmbach hatte sich mit seiner Klage gegen den Abzug von einem bis 2,5 Prozent der Kassen-Vergütung gewendet. Seit einigen Jahren sind Ärzte und Psycho­therapeuten verpflichtet, sich an die sogenannte Telematik­infrastruktur (TI) anzuschließen, über die Patienten­daten zentral verteilt werden. Petzold sieht hier die ärztliche Schweige­pflicht und die Sicherheit der Patienten­daten gefährdet und will sich nicht anschließen.

Kein schnelles Ende in Sicht

Petzold kündigte Berufung an. Notfalls werde er bis zum Bundes­verfassungs­gericht oder zum Europäischen Gerichtshof ziehen, sagte er nach der Verhandlung.

Beklagt war die Kassen­Ã¤rztliche Vereinigung Bayern (KVB). Nach deren Angaben sind rund 1600 von rund 17.600 Praxen in Bayern nicht an die Telematik­infrastruktur angeschlossen und müssen gemäß Gesetz jedes Quartal einen Honorar­abzug hinnehmen.

Ähnlich lautende Klage wurde schon abgewiesen

Das Sozial­gericht München hatte nach Angaben einer Sprecherin im vergangenen November eine ähnlich lautende Klage eines Zahnarztes abgewiesen. Weitere Klagen sind anhängig.

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Quelle: dpa/DAWR/ab
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