DAWR > Straßenblockaden - Klimaschutz-Aktivistin zu Geldstrafe verurteilt < Deutsches Anwaltsregister
 
wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Strafrecht | 05.01.2023

Taten nicht gerechtfertigt

Straßenblockaden - Klimaschutz-Aktivistin zu Geldstrafe verurteilt

Die Grenze legitimen Protests ist überschritten

Weil sie an vier Straßenblockaden in Berlin beteiligt war, ist eine 24-jährige Klimaschutz-Demonstrantin aus Bayern zu einer Geldstrafe von 1350 Euro verurteilt worden.

Werbung

Das Amtsgericht Tiergarten sprach die Frau am Montag der Nötigung in drei Fällen, der versuchten Nötigung in einem Fall sowie des zweifachen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte durch Festkleben auf der Fahrbahn schuldig. Die Grenze legitimen Protests sei überschritten worden, hieß es im Urteil.

Im Prozess ging es um vier Blockadeaktionen der Gruppe Aufstand der letzten Generation zwischen März und Juni 2022 - in drei Fällen war die Berliner Stadtautobahn A100 betroffen. Laut Anklage war es zum Teil zu erheblichen Staus gekommen. Das Amtsgericht hatte zunächst auf Antrag der Staatsanwaltschaft drei Strafbefehle wegen der Aktionen erlassen. Weil die Frau Einspruch einlegte, kam es nun zur mündlichen Verhandlung. Die Angeklagte erklärte, angesichts der Folgen des Klimawandels halte sie solche Aktionen für gerechtfertigt.

Von den Taten gehe ein „ganz erhebliches Gefährdungspotenzial“ aus

Die Richterin sagte weiter im Urteil, von den Taten gehe auch ein „ganz erhebliches Gefährdungspotenzial“ aus. Rettungsfahrzeuge könnten behindert werden. „Die Taten sind auch nicht gerechtfertigt durch Notstand.“ Mit einer Strafe von 90 Tagessätzen zu je 15 Euro ging das Gericht über den Antrag des Staatsanwalts hinaus, der 70 Tagessätze verlangt hatte. Der Verteidiger plädierte auf Freispruch.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Klimaaktivistin sagte am Rande, es gebe bundesweit weitere Verfahren gegen sie, darunter wegen einer Aktion in der Berliner Gemäldegalerie im letzten August. Damals hatten sich zwei Klimaschutz-Demonstrantinnen an den Rahmen eines wertvollen Bildes angeklebt. Mitarbeiter des Museums lösten die junge Frauen vom Rahmen des Gemäldes „Ruhe auf der Flucht nach Ägypten“ von Lucas Cranach dem Älteren (1472-1553). Die Berliner Justiz ist inzwischen mit einer Vielzahl von Verfahren im Zusammenhang mit Aktionen der Gruppe Letzte Generation befasst.

Werbung

Quelle: dpa, DAWR (pt)
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  4 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#10017