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Verwaltungsrecht und Wettbewerbsrecht | 11.11.2022

Verwechslungs­gefahr

Streit über Bier­flaschen: Gericht sieht keine Verwechslungs­gefahr

Schutz des Designs „kleine Euro-Flasche“ bestätigt - Klage trotzdem abgewiesen

Millionen kleine Bier­flaschen müssen nicht vernichtet werden, weil sie der geschützten Form eines konkurrierenden Herstellers zu ähnlich sind.

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Das Landgericht München I bestätigte in einem Urteil zwar den Schutz des Designs „kleine Euro-Flasche“, wie es auf Nachfrage mitteilte. Gleich­zeitig wies es die Klage des Flaschen­herstellers Systempack Manufaktur gegen Verallia Deutschland wegen eines ähnlichen Produkts zurück.

Klage auf Unterlassung und Herausgabe der Flaschen

Die Rechte am Design der kleinen Euro-Flasche liegen bei der Giesinger Brauerei aus München. Die Systempack Manufaktur stellt die 0,33 Liter fassenden Flaschen in Lizenz her und vertreibt sie. Weil das Unternehmen eine zu große Ähnlichkeit und Verwechslungs­gefahr zu einer Flasche des Konkurrenten Verallia sah, verklagte es diesen - unter anderem auf Unter­lassung und Herausgabe der Flaschen, von denen Millionen im Umlauf sind.

LG: Verallia darf sein Produkt weiter auf den Markt bringen

Das Gericht verneinte allerdings, dass es eine Verwechslungs­gefahr gebe - auch weil die leeren Flaschen nicht an Privat­personen, sondern an Experten vertrieben würden. In der Folge darf Verallia sein Produkt weiter auf den Markt bringen. Mit Euro-Flaschen werden die in Bayern weitverbreiteten, etwas gedrungeneren Bier­flaschen mit 0,5 Litern Inhalt bezeichnet. Die kleine Euro-Flasche und das Produkt von Verallia sind dieser Form ähnlich, allerdings kleiner.

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Quelle: dpa/DAWR/ab
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