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Urheberrecht | 03.03.2023

Theater­musik

Streit um Musik für Dostojewskis „Idiot“ beigelegt

Parteien haben sich außer­gerichtlich geeinigt

Der jahrelange Streit um die Musik für Theater­auf­führungen von Fjodor Dostojewskis „Der Idiot“ ist beendet.

„Die Parteien haben sich außer­gerichtlich geeinigt. Die Klage wurde zurück­genommen“, sagte eine Sprecherin des Düsseldorfer Ober­landes­gerichts auf dpa-Anfrage. Der Komponist Parviz Mir-Ali hatte sich im Streit mit dem Düsseldorfer Schauspiel­haus vor dem Land- und Oberlandes­gericht Düsseldorf noch durchgesetzt. Doch dann hatte der Bundes­gerichts­hof die Urteile aufgehoben und die Karten damit neu gemischt.

Komponist klagte Urheberrechte an Musik für Theaterstück ein

Mir-Ali hatte geklagt, weil das Schauspiel­haus seiner Ansicht nach seine Musik für Auf­führungen genutzt hatte, ohne ihm dafür Lizenz­gebühren zu zahlen. Zwar habe ihm die Bühne die Musik für eine Spielzeit vergütet, weitere Zahlungen aber mit dem Hinweis auf die Gema verweigert. Dadurch sah er seine Urheber­rechte verletzt. Schließlich habe es sich um eigens für die Auf­führungen des Stücks an­gefertigte Musik gehandelt.

Rechtsstreit ging bis zum BGH

Dabei ging es um einen USB-Stick mit 19 musikalischen Sequenzen und einer Gesamt­länge von 32 Minuten. Diese Musik sei Bestandteil der Inszenierung und mit den Gema-Gebühren nicht abgegolten. Das Schauspiel­haus hatte bis zum BGH vergeblich argumentiert, es handele sich nur um Hintergrund­musik, für die man ordnungs­gemäß an die Gema abgeführt habe - 30 bis 90 Euro pro Aufführung. Der BGH hatte kritisiert, die Vorinstanzen hätten nicht ausreichend geprüft, ob die Musik tatsächlich integraler Bestandteil der Aufführung war oder nur deren musikalische Untermalung. Komme der Musik in der Aufführung nämlich keine gleich­berechtigte Rolle zu, sei sie mit den Gema-Gebühren abgegolten.

Quelle: dpa/DAWR/ab
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