DAWR > Teilerfolg vor Gericht: Attac bekommt weitere Dokumente < Deutsches Anwaltsregister
 
wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Verwaltungsrecht | 15.12.2022

Gemein­nützigkeit

Teilerfolg vor Gericht: Attac bekommt weitere Dokumente

Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um mus sie­ben wei­te­re Do­ku­men­te her­aus­ge­ben

(Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 13.12.2022, Az. 2 K 102/21)

Der Streit um die Gemein­nützigkeit des Anti-Globalisierungs­netz­werks Attac beschäftigt seit Jahren diverse Gerichte. Diesmal war das Verwaltungs­gericht Berlin am Zug.

Werbung

Im Streit um die Gemein­nützigkeit des Anti-Globalisierungs­netz­werks Attac muss das Bundes­finanz­ministerium weitere Dokumente herausgeben. Das hat das Verwaltungs­gericht Berlin entschieden und entsprach damit teilweise einer Klage der Organisation. Laut Urteil stehen Attac 7 weitere Unterlagen zu, das Netzwerk hatte insgesamt 19 Dokumente gefordert. Es handelt sich um Teile der Kommunikation zwischen Ministerium und Bundes­finanz­hof im Rahmen des Verfahrens zur Aberkennung der Gemein­nützigkeit. Die Behörde hat dazu insgesamt mehr als 110 Dokumente aufgelistet, ein Großteil davon lag Attac bereits vor. (VG 2 K 102/21)

Attac prüft Fortführung wegen Herausgabe restlicher Unterlagen

Das Netzwerk wertete die Ent­scheidung, die noch nicht rechts­kräftig ist, als Erfolg. Anhand der Dokumente könne man nun nach­vollziehen, in welcher Form das Bundes­finanz­ministerium Abgeordnete in verschiedenen Ausschüssen über das Verfahren informiert habe, sagte Sprecherin Frauke Distelrath. Man werde in Ruhe prüfen, ob weiter um die Herausgabe der restlichen Unterlagen gekämpft werde.

Herausgabe von Unterlagen mit Verweis auf noch laufende Gerichtsverfahren zunächst verwehrt

Dabei handelt es sich insbesondere um E-Mails zwischen Finanz­behörden auf Bundes- und Landesebene. Aus Sicht des Ministeriums sind die Unterlagen vertraulich. Deshalb verwehrte die Behörde die Herausgabe. Zunächst hatte das Ministerium sämtliche Unterlagen zurück­gehalten auch mit Verweis auf noch laufende Gerichts­verfahren. Nachdem diese abgeschlossen waren, hatte das Ministerium jedoch Dokumente freigegeben.

Attac: Begriff der Gemeinnützigkeit zu eng ausgelegt

Attac geht es nach eigenen Angaben um Transparenz in dem Verfahren - auch mit Blick auf die Folgen für die Zivil­gesellschaft. Aus Sicht des Netzwerks wird der Begriff der Gemein­nützigkeit zu eng ausgelegt und behindert so die Arbeit Tausender Vereine für das Gemeinwohl.

Gemeinnützigkeit wurde 2014 aberkannt

Das Finanzamt Frankfurt hatte dem Attac-Träger­verein 2014 die Gemein­nützigkeit aberkannt, weil das Netzwerk zu politisch sei. Mitglieder und Unterstützer können dadurch ihre Beiträge und Spenden nicht mehr von der Steuer absetzen. Das Netzwerk selbst muss Steuern zahlen, die für gemeinnützige Vereine nicht anfallen.

Werbung

BFH bestätigte Aberkennung der Gemeinnützigkeit – Verfassungsbeschwerde anhängig

Attac klagte deswegen mehrfach gegen die Aberkennung der Gemein­nützigkeit. Zuletzt hatte sie der Bundes­finanz­hof Anfang 2021 ein weiteres Mal verneint. Im Frühjahr 2021 hat Attac Verfassungs­beschwerde gegen den Entzug der Gemein­nützigkeit beim Bundes­verfassungs­gericht in Karlsruhe eingereicht. Derzeit sei nicht ersichtlich, wann sich die Karlsruher Richter mit dem Fall befassen, sagte Attac-Sprecherin Distelrath.

Quelle: dpa/DAWR/ab

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#9980