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Vater erhebt Einspruch gegen Bußgeldbescheid
Der Vater des damals 13 Jahre alten Schülers hatte Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid erhoben. Das Amtsgericht musste sich nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts erneut mit dem Fall befassen. In einem ersten Verfahren hatte das Amtsgericht das Bußgeldverfahren aus formalrechtlichen Gründen eingestellt, die aber nach Ansicht des Oberlandesgerichts nicht zutrafen.
Moschee-Besuch war kein Religionsunterricht
Nach Ansicht der Richterin handelte es sich bei dem kurzen Besuch im Juni 2016 nicht um Religionsunterricht. Es habe währenddessen keine Indoktrination und keine Werbung für den Islam gegeben. Die Richterin berief sich demnach bei ihrer Entscheidung auf Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 21.07.2009, Az. 1 BvR 1358/09).
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
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