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Bankrecht, Kapitalanlagenrecht und Verbraucherrecht | 07.02.2023

Tesla-Anleger

Tesla-Anleger scheitern mit Sammelklage gegen Musk

Musk im Prozess um Tesla-Tweets freigesprochen

Vor viereinhalb Jahren kündigte Elon Musk an, er wolle Tesla von der Börse nehmen und habe die Finanzierung dafür sicher. Wenige Wochen später blies er das Vorhaben wieder ab. Ein Rechts­streit mit Anlegern, die sich betrogen fühlten, endete erst jetzt.

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Tesla-Aktionäre sind mit einer Sammelklage gegen Firmenchef Elon Musk wegen seiner Tweets aus dem Jahr 2018 gescheitert. Die neun Geschworenen kamen am Freitag (Ortszeit) nach nur rund zwei­stündigen Beratungen zu dem Schluss, dass die Klägers­eite nicht nachweisen konnte, dass Musk für ihre Verluste auf dem Aktienmarkt verantwortlich gewesen sei.

Anleger machen Tweets für Verluste verantwortlich

In dem Verfahren in San Francisco ging es um zwei Tweets, in denen Musk im August 2018 angekündigt hatte, den Elektroauto-Hersteller von der Börse nehmen zu wollen. Speziell standen seine Behauptungen im Mittelpunkt, die Finanzierung für einen solchen Deal sei gesichert und es gebe eine breite Zustimmung von Investoren dafür. Später stellte sich heraus, dass es keine schriftlichen Zusagen von Geldgebern gab - und viele wichtige Investoren wollten, dass Tesla an der Börse bleibt. Musk gab den Plan wenig später wieder auf.

Die klagenden Anleger warfen Musk vor, seine Behauptungen in dem Tweet hätten einen Betrug dargestellt, der Schwankungen des Aktien­kurses auslöste. Deswegen hätten sie Geld verloren und wollten nun Wieder­gutmachung. Musks Anwalt sagte in dem Verfahren, der Tesla-Chef sei vielleicht in der Wortwahl nicht präzise genug gewesen, ihm sei aber mündlich genug Geld für den Deal zugesagt worden. Die gesamte Verhandlung war für die Öffentlichkeit über eine Ton­Ã¼bertragung zugänglich.

Unwahrheit der Behauptungen stand schon fest

Etwas komplexer als sonst üblich machte das Verfahren, dass der zuständige Richter bereits im vergangenen Jahr entschieden hatte, Musks Behauptungen in den Tweets hätten nicht der Wirklichkeit entsprochen. Die Geschworenen wurden entsprechend angewiesen, davon auszugehen. Sie mussten nun aber noch entscheiden, ob Musks Tweets den Aktienkurs bewegt hätten und für das Handeln der Kläger ausschlaggebend gewesen seien. Hätten die Geschworenen gegen Musk entschieden, hätte es um Milliarden gehen können.

Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren ein Treffen Musks und anderer Tesla-Manager mit dem staatlichen Investitions­fonds von Saudi-Arabien Ende Juli 2018. Nach Darstellung von Musk und von seiner Seite vor­geladener Zeugen sicherte ein Verantwortlicher des Fonds dabei zu, man sei bereit, so viel Geld wie nötig zum Aufkauf von Tesla-Anteilen bereitzustellen. In späteren E-Mails war nur noch von einem potenziellen Projekt die Rede. Musk sagte dazu, die Saudis seien von den vorherigen Zusagen „zurück­gerudert“. Er verbrachte drei Tage im Zeugenstand. Vertreter des Fonds wurden nicht bei der Verhandlung befragt.

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Geschworenen verneinen Haftung von Musk und Tesla

Musks Anwalt argumentierte auch, man könne nicht beziffern, wie genau der Satz „Finanzierung gesichert“ die Kurs­entwicklung beeinflusst habe. Auch habe der Tesla-Chef in dem ersten Tweet zu dem Thema deutlich gemacht, dass er den Deal nur in Erwägung ziehe. Und schließlich sei der Plan nicht an fehlendem Geld gescheitert, sondern am Unwillen großer Investoren.

Der Anwalt der Kläger betonte unter anderem, dass in Notizen des saudi-arabischen Fonds zu dem Treffen keine Rede von festen Finanzierungs­zusagen gewesen sei. Sie appellierten an die Geschworenen, ein Zeichen dafür zu setzen, dass sich auch Milliardäre wie Musk an allgemein gültige Marktregeln halten müssten. Die Geschworenen befanden jedoch weder Musk noch Tesla haftbar.

Börsenaufsicht hatte Musk Irreführung von Anlegern vorgeworfen

Die Tweets hatten Musk und Tesla schon gleich 2018 heftigen Ärger eingebrockt. Die Börsen­aufsicht SEC warf dem Star­unternehmer wegen des Satzes zur angeblich gesicherten Finanzierung Irreführung von Anlegern vor. Musk und Tesla mussten Strafen von jeweils 20 Millionen Dollar zahlen. Außerdem musste Musk den Vorsitz im Verwaltungs­rat aufgeben und sich verpflichten, potenziell kurs­relevante Tweets von Tesla absegnen zu lassen.

Musk hatte vor Prozess­beginn vergeblich versucht, das Verfahren nach Texas verlegen zu lassen, wo Tesla aktuell seinen offiziellen Sitz hat. Seine Anwälte argumentierten, Einwohner im Großraum San Francisco seien generell vorein­genommen gegen den Milliardär. Der Richter ließ diesen Einwand jedoch nicht gelten.

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Quelle: dpa/DAWR/ab
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