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EU-Recht und Kartellrecht | 04.05.2023

Bierkartell

Teures Bierkartell: 50-Millionen-Euro-Geldbuße für Carlsberg

Gericht stellt vorsätzliche Kartell­ordnungswidrigkeit in Form aufeinander abgestimmter Verhaltens­weisen fest

(Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 02.05.2023, Az. V-6 Kart 1/20 (OWi))

Anfang 2008 erhöhten viele Brauereien fast im Gleich­schritt die Preise. Gut fünf Jahre später verhängte das Bundes­kartellamt wegen verbotener Preis­absprachen hohe Geldbußen gegen die Brauer. Doch abgeschlossen ist die Aufarbeitung des Skandals bis heute nicht.

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Das Bier ist längst getrunken, doch die von Mauscheleien der Brauer geprägten Bierpreis­erhöhungen von Anfang 2008 beschäftigen auch 15 Jahre später noch die Justiz. Das Oberlandes­gericht Düsseldorf verurteilte die Brauerei Carlsberg wegen ihrer Beteiligung am Bierkartell zu einer Geldbuße in Höhe von 50 Millionen Euro.

OLG bejahrt Kartellverstoß

Das OLG sah es als erwiesen an, dass sich die in Hamburg ansässige Carlsberg Deutschland Holding GmbH eines Kartell­verstoßes schuldig gemacht hat. Denn ein früherer Geschäfts­führer habe im März 2007 an einem Informations­austausch über preis­sensible Informationen zwischen führenden deutschen Brauereien teil­genommen. Das Gespräch sei „mit­ursächlich“ für die Anfang 2008 von Carlsberg und anderen Brauereien vor­genommene Erhöhung der Preise um einen Euro pro Kiste gewesen, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Egger.

Der damalige Geschäfts­führer der Carlsberg Deutschland Holding habe dieses Wissen genutzt und das Markt­ver­halten der Brauerei entsprechend ausgerichtet. So habe er gegenüber der dänischen Konzern­mutter sicherer auftreten und die Preis­erhöhung 2008 einfacher und bestimmter gegenüber Gastronomie und Lebens­mittel­einzel­handel durchsetzen können.

Dem Urteil war eine Ver­ständigung der Prozess­beteiligten vorausgegangen, die eine Geldbuße in Höhe von 45 bis 55 Millionen Euro vorsah. Die Rechtsanwältin von Carlsberg, Anika Schürmann, wies in ihrem Schluss­plädoyer die Vorwürfe gegen das Unternehmen allerdings noch einmal ausdrücklich zurück. „Am Ende hätte aus unserer Sicht ein Freispruch stehen müssen“, sagte sie. Das Unternehmen habe der Ver­ständigung nur zugestimmt, damit es endlich einen Schluss­strich unter das belastende und kost­spielige Mammut­verfahren ziehen könne.

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Kartellstrafen gegen zahlreiche namhafte Brauereien

Tatsächlich handelt es sich um ein Verfahren, dass allen Beteiligten ein Höchstmaß an Ausdauer abverlangt hat. Das Bundes­kartellamt hatte bereits 2013 und 2014 gegen zahlreiche namhafte Brauereien wie Krombacher, Bitburger, Warsteiner, Veltins, Radeberger und eben Carlsberg wegen verbotener Preis­absprachen Geldbußen in einer Gesamthöhe von mehr als 330 Millionen Euro verhängt. Allein von Carlsberg wollten die Wettbewerbs­hüter 62 Millionen Euro. Nach den Erkenntnissen des Bundes­kartellamt hatten sich die Brauereien 2007 abgesprochen und Anfang 2008 die Preise fast im Gleich­schritt angehoben.

2019 Einstellung des Verfahrens wegen Verjährung der Vorwürfe

Im Gegensatz zu den meisten anderen Brauereien nahm Carlsberg die Ent­scheidung des Bundes­kartellamts jedoch nicht hin und legte Beschwerde beim Oberlandes­gericht Düsseldorf ein. Was folgte, war ein nerven­zehrender Justiz­marathon. Zwar hatte Carlsberg zunächst Erfolg, denn das Oberlandes­gericht Düsseldorf stellte das Verfahren gegen die Brauerei 2019 wegen Verjährung der Vorwürfe ein. Doch wurde diese Ent­scheidung ein Jahr später vom Bundes­gerichts­hof komplett aufgehoben. Der Fall musste daraufhin vor einem anderen Kartell­senat in Düsseldorf neu verhandelt werden. Hier sorge die schwere Erkrankung eines Richters dann Anfang 2021 für eine zusätzliche Verzögerung. Denn das Verfahren musste nach mehr als 20 Verhandlungs­tagen abgebrochen und von vorne begonnen werden.

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Keine verbotene Preisabsprache - aber vorsätzliche Kartellordnungswidrigkeit

Hat sich der ganze Aufwand für Carlsberg gelohnt? Darüber lässt sich streiten. Zwar kam der Kartell­senat zu dem Schluss, dass das Verhalten des Geschäfts­führers nicht den Tatbestand der verbotenen Preis­absprache erfülle. Doch sah der Senat sehr wohl eine vor­sätzliche Kartell­ordnungswidrigkeit in Form aufeinander abgestimmter Verhaltens­weisen als gegeben an. Auch die Geldbuße fiel am Ende etwas niedriger aus als ursprünglich vom Bundes­kartellamt festgelegt.

Juristische Aufarbeitung wohl noch nicht beendet

Anderer­seits dürfte die juristische Aufarbeitung der Ereignisse aus den Jahren 2007 und 2008 für Carlsberg auch mit dem Urteil des Düsseldorfer Ober­landes­gerichts nicht beendet sein. Denn der Brauerei­riese muss nun damit rechnen, vom Handel wegen seiner Beteiligung am Kartell auf Schaden­ersatz verklagt zu werden.

Quelle: dpa/DAWR/ab

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