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Familienrecht | 20.07.2022

Auskunfts­recht

Tochter missbraucht: Kein Anspruch auf Infos über Kinder

Selbst­bestimmungs­recht der Kinder zu respektieren

(Oberlandesgericht Bamberg, Beschluss vom 14.03.2022, Az. 2 UF 29/22)

Ein Elternteil will aktuelle Fotos seiner Kinder haben und Zeugnisse sehen. Hat er Ansprüche darauf verwirkt, wenn er ihnen Schlimmes angetan hat? Wenn die Kinder es nicht wollen, ja - so ein Urteil.

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Nach dem sexuellen Missbrauch des eigenen Kindes hat der betreffende Elternteil keinen Anspruch auf aktuelle Auskünfte über seine Kinder. Dies kann dem Kindeswohl widersprechen. Wollen die Kinder diese Weitergabe nicht, ist ihr Wunsch zu respektieren. Dies entschied das Ober­landes­gerichts Bamberg (AZ: 2 UF 29/22).

Kontaktverbot nach sexuellen Missbrauch

Im konkreten Fall hatte der Vater seine Tochter mehrfach sexuell missbraucht. Er wurde zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt und durfte zu seinen Töchtern und seiner Ex-Frau keinen Kontakt aufnehmen. Der Vater stellte den Antrag, aktuelle Bilder und Zeugnisse seiner Kinder zu erhalten. Seine geschiedene Frau wollte das verhindern. Mit Erfolg.

Informationen über die Kinder nicht mit Kindeswohl vereinbar

Der Vater bekomme keine aktuellen Informationen über die Kinder. Dies sei mit dem Wohl der Kinder nicht vereinbar. Denn diese lehnten die Übermi­ttlung persönlicher Informationen ab, und das Selbst­bestimmungs­recht der Kinder sei zu respektieren, so das Gericht.

Zeugnisse lassen auf Aufenthaltsorte schließen

Mithilfe der Informationen könnten Kontakt­verbote unter­wandert werden. Durch die Schul­zeugnisse erhielte der Mann etwa Informationen über Orte, an denen er die Kinder treffen könnte. Da er seine Familie trotz wieder­holter Aufforderung, dies zu unterlassen, anschreibe, sei von ihm auch kein verantwortungs­voller Umgang mit offen­gelegten Informationen zu erwarten.

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Quelle: dpa/DAWR/ab

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