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Nach dem sexuellen Missbrauch des eigenen Kindes hat der betreffende Elternteil keinen Anspruch auf aktuelle Auskünfte über seine Kinder. Dies kann dem Kindeswohl widersprechen. Wollen die Kinder diese Weitergabe nicht, ist ihr Wunsch zu respektieren. Dies entschied das Oberlandesgerichts Bamberg (AZ: 2 UF 29/22).
Kontaktverbot nach sexuellen Missbrauch
Im konkreten Fall hatte der Vater seine Tochter mehrfach sexuell missbraucht. Er wurde zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt und durfte zu seinen Töchtern und seiner Ex-Frau keinen Kontakt aufnehmen. Der Vater stellte den Antrag, aktuelle Bilder und Zeugnisse seiner Kinder zu erhalten. Seine geschiedene Frau wollte das verhindern. Mit Erfolg.
Informationen über die Kinder nicht mit Kindeswohl vereinbar
Der Vater bekomme keine aktuellen Informationen über die Kinder. Dies sei mit dem Wohl der Kinder nicht vereinbar. Denn diese lehnten die Übermittlung persönlicher Informationen ab, und das Selbstbestimmungsrecht der Kinder sei zu respektieren, so das Gericht.
Zeugnisse lassen auf Aufenthaltsorte schließen
Mithilfe der Informationen könnten Kontaktverbote unterwandert werden. Durch die Schulzeugnisse erhielte der Mann etwa Informationen über Orte, an denen er die Kinder treffen könnte. Da er seine Familie trotz wiederholter Aufforderung, dies zu unterlassen, anschreibe, sei von ihm auch kein verantwortungsvoller Umgang mit offengelegten Informationen zu erwarten.
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