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Allgemeines Persönlichkeitsrecht und Kirchenrecht | 06.09.2023

Sexueller Missbrauch

Trierer Bischof muss 20 000 Euro Schmerzensgeld zahlen

Der Trierer Bischof Stephan Ackermann ist zur Zahlung von 20 000 Euro Schmerzensgeld an eine wegen Missbrauchs traumatisierte Angestellte des Bistums Trier verurteilt worden. Es sei unstreitig, dass der Bischof den Klarnamen der unter dem Pseudonym Karin Weißenfels bekannten Frau in einer Videokonferenz im März 2022 mit Bistumsmitarbeitenden genannt habe, sagte Richterin Kathrin Thum am Mittwoch am Arbeitsgericht Trier.

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Damit habe Ackermann „eine erhebliche Berührung der persönlichen Belange“ der Frau bewirkt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Eine gütliche Einigung im Vorfeld zur Beilegung des Streits war gescheitert. Das Gericht hatte für den Termin am Mittwoch das persönliche Erscheinen des Bischofs angeordnet. Er war aber nicht erschienen und hatte stattdessen den Juristen des Bistums mit Vollmacht geschickt. „Das ist ein ganz normaler prozessualer Vorgang“, sagte der Anwalt des Bischofs, Christoph Legerlotz, zur Begründung. Der Anwalt der Klägerin, Oliver Stegmann, bezeichnete das Nicht-Erscheinen des Bischofs als „enttäuschend“.

Die Frau hatte in ihrer Klage angegeben, sie sei durch die Nennung ihres wahren Namens durch Bischof Ackermann retraumatisiert worden.

Ackermann hatte sich danach bei der Frau entschuldigt und eine Unterlassungserklärung unterzeichnet. Die Frau war vor rund 30 Jahren als Gemeindeangestellte von ihrem Pfarrer jahrelang sexuell ausgebeutet worden. Als sie schwanger wurde, wurde sie von Geistlichen zur Abtreibung gedrängt.

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Quelle: dpa, DAWR (pt)
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