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Fahrzeug vor der Garage geparkt
Eine Frau parkte ihr Auto nicht in, sondern vor ihrer Garage. Über Nacht klauten Diebe den Pkw. Die Frau wollte den kompletten Schaden ersetzt bekommen, was die Kaskoversicherung verweigerte.
Diebstahlrisiko durch Pflichtverletzung erhöht
Zu Recht, wie das Gericht befand. Durch ihre Pflichtverletzung, das Auto nicht vertragsgemäß in der Garage abzustellen, hat sie das Diebstahlrisiko erhöht. Daher bekam sie nur 70 Prozent ihres Schadens ersetzt und musste so rund 6.000 Euro selbst tragen.