DAWR > Trotz Kritik: Bußgeldbescheide wegen „Handy-Blitzers“ bleiben gültig < Deutsches Anwaltsregister
 
wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Bitte benutzen Sie zum Drucken dieser Seite die Druckfunktion Ihres Browsers!
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsrecht | 03.03.2023

Bußgeld­bescheid

Trotz Kritik: Bußgeld­bescheide wegen „Handy-Blitzers“ bleiben gültig

Trotz fehlender Rechts­grundlage dürfen die vorgelegten Beweise vom Gericht verwertet werden

Künstliche Intelligenz kann erkennen, wer am Lenkrad ein Handy nutzt. Der „Handy-Blitzer“ ist so neu, dass es in Deutschland noch keine Rechts­grundlage dafür gibt. Nun gab es ein erstes Urteil dazu.

Die ersten Bußgeld­bescheide nach dem Einsatz eines neuartigen „Handy-Blitzers“ in Deutschland bleiben zumindest vorerst gültig. Das Amtsgericht Trier wies die Einsprüche von drei Autofahrern gegen Bußgeld­bescheide wegen Nutzung eines Mobil­telefons am Lenkrad zurück. Zwar stellte das Gericht fest, dass es keine Rechts­grundlage für den Einsatz des neuen Geräts gegeben habe. Dennoch dürften die vorgelegten Beweise für unerlaubte Handy-Nutzung am Steuer vom Gericht verwertet werden.

Neuartiger “Handy-Blitzer“ filmt alle vorbeifahrenden Fahrzeuge

Rheinland-Pfalz hatte als erstes Bundesland den „Handy-Blitzer“ seit Juni 20222 jeweils drei Monate lang zunächst in Trier und dann in Mainz getestet. Das in den Niederlanden entwickelte System sieht einem normalen Tempo-Blitzer ähnlich, funktioniert aber anders. Von einer Autobahn­brücke aus werden zunächst alle vorbei­fahrenden Fahrzeuge per Video aufgenommen. Gespeichert werden die Bilder aber erst, wenn die Auswertungs­software ein Handy und eine typische Handhaltung für Handy­nutzung beim Fahrer oder der Fahrerin erkannte. Der Verkehrs­rechtler Jürgen Verheul, der zwei Betroffene vertrat, kündigte nach dem Urteil eine Beschwerde beim Oberlandes­gericht Koblenz an. „Das ist eine Ermessens­frage, aber ich finde das nicht konsequent“, sagte er.

Streit um Rechtsgrundlage

Das rheinland-pfälzische Innen­ministerium hatte vor dem Urteil erklärt, für eine dauerhafte Nutzung sei zweifellos eine „spezifische Rechts­grundlage“ nötig. Für den Pilot­versuch könne man jedoch auf eine General­klausel im Polizei- und Ordnungs­behörden­gesetz des Landes zur Gefahren­abwehr zurück­greifen. Dies sah der Trierer Amtsrichter David Geisen-Krischel anders: „Der Einsatz kann nicht auf die General­klausel gestützt werden“, sagte er. Es gebe „keine ausreichende gesetzliche Grundlage für die Maßnahme“. Auch bei einem Pilot­projekt könne nicht auf eine Ermächtigungsg­rundlage verzichtet werden, zumal schon in der Versuchs­phase Bußgeld­bescheide ergangen seien.

Erhebliches öffentliches Interesse an Sanktionierung der Handy-Nutzung bei der Fahrt

Trotz fehlender Rechtsnorm dürften die gesammelten Beweise dennoch verwertet werden, weil die rechtliche „Eingriffs­intensität“ nicht so hoch sei, sagte er. Es gebe vielmehr ein erhebliches öffentliches Interesse an der Sanktionierung der Handy-Nutzung am Lenkrad. Wie viele Bußgeld­bescheide im Laufe des sechsmonatigen Einsatzes des „Handy-Blitzers“ ausgestellt wurden, wollte das Ministerium trotz mehrfacher Anfrage nicht mitteilten. Das Innen­ministerium werde eine Bilanz zum Pilot­projekt präsentieren, hieß es lediglich.

Quelle: dpa/DAWR/ab
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4.8 (max. 5)  -  5 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#10179