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Verkehrsrecht und Verwaltungsrecht | 05.07.2019

Ausnahme­genehmigung von der Helmpflicht

Turban statt Helm: Helmpflicht wiegt schwerer als religiöse Gründe

Auch Anhänger der Sikh-Religion müssen auf dem Motorrad einen Helm tragen

(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 04.07.2019, Az. BVerwG 3 C 24.17)

Ein Sikh möchte auf dem Motorrad aus religiösen Gründen Turban statt Helm tragen. Das darf er nicht, entschied das Bundes­verwaltungs­gericht. Noch besteht für den Mann aber eine kleine Chance, doch noch Religion und Motorrad­begeisterung zu verbinden.

Aus religiösen Gründen will ein Sikh-Anhänger seinen Turban beim Motorrad­fahren nicht abnehmen -allerdings passt der vor­geschriebene Schutzhelm nicht darüber. Der Mann klagte bis zum Bundes­verwaltungs­gericht - und unterlag. Das Bundes­gericht sprach sich für eine Helmpflicht aus (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 04.07.2019, Az. BVerwG 3 C 24.17). Es gibt aber noch eine weitere Chance auf eine Ausnahme für den Mann.

BVerwG bejaht Beeinträchtigung der Religionsausübungsfreiheit

„Wer aus religiösen Gründen einen Turban trägt, ist nicht allein deshalb von der Helmpflicht befreit“, sagte die Vorsitzende Richterin Renate Philipp bei der Urteils­verkündung. Die Pflicht könne den Sikh zwar in seiner Religions­freiheit beeinträchtigen, er werde dadurch aber nicht an der Ausübung seines Glaubens gehindert. „Ein Anspruch auf Befreiung von der Helmpflicht kann allenfalls bestehen, wenn ein Verzicht auf das Motorrad­fahren nicht zugemutet werden kann“, führte Renate Philipp aus. Der betroffene Sikh, der laut Internet­seite ein Yoga-Studio in Konstanz betreibt, verfügt allerdings über einen Autoführer­schein und besitzt einen Lieferwagen.

Helmpflicht zur Vermeidung schwerer Unfälle

Das Bundes­verwaltungs­gericht schloss sich mit seinem Urteil den Vorinstanzen an. Fahrer mit Helm seien eher in der Lage, nach einem Unfall Erste Hilfe zu leisten oder Rettungs­kräfte zu rufen. „Eine Helmpflicht macht man, weil wir diese schweren Unfälle nicht wollen“, sagte Renate Philipp während der Gerichts­verhandlung.

Mögliche Traumatisierung von Unfallbeteiligten

Außerdem könnten Ärzte und Pfleger an einer Unfall­stelle durch die schweren oder gar tödlichen Verletzungen, die ohne einen Schutzhelm wahrscheinlicher sind, traumatisiert werden. „Ich bin auch bei der Freiwilligen Feuerwehr, da muss man halt raus, wenn es brennt“, entgegnete Sylvester Kraemer, Anwalt des Sikhs. „Dadurch so vehement die Religions­freiheit meines Mandanten ein­zuschränken geht nicht“, sagte er mit Blick auf die mögliche Trauma­tisierung von Unfall­beteiligten.

Stadt Konstanz verweigerte Ausnahmegenehmigung von der Helmpflicht

Die Stadt Konstanz hatte dem Sikh 2013 eine Ausnahme­regelung verweigert. Allerdings sei die Ermessens­praxis der Stadt Konstanz fehlerhaft gewesen, befand der Verwaltungs­gerichts­hof Baden-Württemberg. Der Verwaltungsgerichtshof hatte die Stadt verpflichtet, erneut über den Antrag zu entscheiden. Nach dem Urteil des Revisions­gerichts stehe diese Prüfung nun an, sagte eine Vertreterin der Stadt Konstanz. Je nach Ermessen der Stadt könnte der Sikh die Ausnahme­regel möglicher­weise doch noch bekommen.

Keine Helmpflicht für Anhänger der Sikh-Religion in Großbritannien

In Großb­ritannien leben deutlich mehr Anhänger der Sikh-Religion als in Deutschland. Dort sind sie schon seit 1988 von der Helmpflicht ausgenommen, wenn sie beim Motorrad­fahren einen Turban tragen. Das gilt auch für Baustellen und andere Arbeits­plätze. Einen Helm müssen sie nur tragen, wenn eine erhöhte Gefahr herrscht, zum Beispiel für Feuerwehr­leute in einem brennenden Gebäude. Laut Statistik­behörde lebten im Vorjahr knapp 405.000 Sikh-Anhänger in Großb­ritannien.

Nach Taufe besteht Verpflichtung das Haar hochgebunden zum Turban zu tragen

In Deutschland leben nach Einschätzung des Religions­wissenschaftlers und Sikh-Experten Robert Stephanus zwischen 18.000 und 20.000 Anhänger der Sikh-Religion, von denen aber nicht alle getauft sind. Etwa 40 Sikh-Tempel gebe es im Bundes­gebiet. Nach der Taufe verpflichtete sich ein Sikh, unter anderem sein ungeschnittenes Haar zu tragen - hoch­gebunden zum Turban. „Frauen legen sich teilweise auch ein Tuch über die Haare“, sagte der Religions­wissenschaftler und Sikh-Experten Robert Stephanus. Nicht alle Anhänger der Sikh-Religion seien getauft, hob der Religions­wissenschaftler hervor. Auch, weil damit Verpflichtungen wie das Tragen des Turbans einher­gingen.

Urteil hat keine Auswirkungen auf andere religiöse Kennzeichen

Auswirkungen auf Träger anderer religiöser Kennzeichen habe das Urteil wohl nicht, ordnete eine Gerichts­sprecherin ein. Ein Kopftuch oder eine Kippa schlössen einen Motorrad­helm anders als der Turban nicht aus.

Quelle: dpa/DAWR/ab

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