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Die massive, 200 Kilogramm schwere Bronze-Skulptur war im Jahr 2016 umgekippt. Ein damals sechs Jahre alter Junge quetschte sich dabei die Hand; ein Teil eines Fingers musste amputiert werden.
LG gab Metzger recht gegeben
Der Junge und sein Vater klagten auf Schmerzensgeld in Höhe von knapp 9000 Euro. Das Landgericht München II hatte die Klage abgewiesen mit der Begründung, es spreche viel dafür, dass der Junge sich nicht nur gegen die Skulptur gelehnt, sondern auf ihr gespielt habe.
OLG: Stier-Skulptur war nicht standsicher aufgestellt
Das Oberlandesgericht befand dies jedoch für unerheblich: „Da der Beklagte im öffentlichen Raum vor seinem Ladengeschäft die Skulptur aufgestellt hatte, musste er auch (...) damit rechnen, dass Kinder mit und auf der Tierfigur spielen, versuchen, sich an den Hörner hochzuziehen, den Stier besteigen und auch auf der Skulptur „herumturnen“, heißt es in der Entscheidung. Der Metzger hätte dafür sorgen müssen, dass die Skulptur „unter keinen Umständen, ganz egal, wie Kinder mit diesem Stier spielen, nach vorne kippt.“