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Arbeitsrecht | 06.02.2023

Corona-Impfung

Unbezahlte Frei­stellung Ungeimpfter war rechts­widrig

Mitteilung ans Gesundheits­amt hätte ausgereicht

Das Arbeits­gericht Dresden hat die unbezahlte Frei­stellung der Mit­arbeiterin eines Senioren­heims wegen fehlender Corona-Impfung als rechts­widrig eingestuft.

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Im konkreten Fall ging es um eine Köchin, die ihrem Arbeitgeber im vergangenen Frühjahr keinen Impf- oder Genesenen Nachweis vorgelegt hatte. Daraufhin war sie mit Verweis auf die einrichtungs­bezogene Impfpflicht suspendiert worden. In der Folge habe sie bis Jahresende keinen Lohn mehr erhalten, sagte eine Gerichts­sprecherin.

Mitteilung ans Gesundheitsamt hätte ausgereicht

Das Arbeits­gericht stufte dies als rechts­widrig ein und verurteilte den Arbeitgeber dazu, der Frau den Betrag von mehr als 18.000 Euro brutto nachzuzahlen. Die Kammer vertrete die Auffassung, dass laut Gesetz beim Beschäftigungs­verbot unterschieden werden musste - zwischen schon bestehenden Arbeits­verhältnissen und Neuein­stellungen, hieß es. Demnach hätte der Arbeitgeber im Fall der Köchin nur eine Mitteilung ans Gesundheits­amt machen müssen, nicht aber die Frau unbezahlt freistellen dürfen. (Az. 4 Ca 688/22)

Anwalt: Erstes wegweisendes Corona-Urteil

Von einem „ersten wegweisenden Urteil“ in Sachsen im Zusammenhang mit der einrichtungs­bezogenen Impfpflicht sprach der Anwalt der Frau, Carsten Ullrich. Seit dem 1. Januar arbeite sie bereits wieder regulär in dem Pflegeheim in der Sächsischen Schweiz. Die Impfpflicht für Beschäftigte in Kliniken und Pflege­heimen gegen das Corona-Virus ist Ende 2022 ausgelaufen. Das Urteil ist den Angaben nach noch nicht rechts­kräftig. Die Frist für Rechts­mittel dagegen läuft bis Ende Februar.

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Quelle: dpa/DAWR/ab
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