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Haftungsrecht und Verkehrsrecht | 22.09.2022

Mithaftung

Unfall nach Spurwechsel: Mithaftung für heran­rasenden Autofahrer

Auch bei „unverschuldetem“ Unfall haftet Tempo­sünder mit

(Oberlandesgericht München, Urteil vom 01.06.2022, Az. 10 U 7382/21 e)

Ein Mann fährt mit seinem Auto mit 200 km/h auf der Autobahn. Ein anderer übersieht den Wagen und schert aus - es kommt zum Unfall. Haftet der Ausscherende allein? Ein Gericht sagt nein.

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Auch wenn es kein Tempolimit gibt: Wer auf der Autobahn sehr schnell unterwegs ist, muss bei einer Kollision mit einem plötzlich in die eigene Fahrspur aus­scherenden Auto womöglich mithaften. Das zeigt ein Urteil des Ober­landes­gerichts (OLG) München (Az.: 10 U 7382/21).

Spurwechsler übersieht heranrasendes Fahrzeug - es kommt zum Unfall

Ein Mann fuhr in seinem Auto mit circa 200 Stunden­kilometern auf der linken Spur. Ein anderer übersah den heran­rasenden Wagen und wechselte die Spur - es krachte. Nach dem Unfall verlangte der Fahrer, der schnell auf der linken Spur gefahren war, den vollen Schaden­ersatz vom Unfall­gegner.

LG geht von Alleinhaftung des Spurwechslers aus

Nachdem das Landgericht München den Sachverhalt genauso beurteilt hatte, ging der Fall vor das OLG. Und das sah eine Mithaftung bei dem Autofahrer, der mit 200 km/h unterwegs war. Dass er rund 70 km/h über der generell auf Autobahnen empfohlenen (wenn auch nicht bindenden) Richt­geschwindigkeit von 130 km/h unterwegs gewesen sei, müsse berücksichtigt werden.

Hohes Tempo erhöht Betriebsgefahr des Autos

Sinngemäß heißt es in dem Urteil: Auch wenn den Fahrer kein Verschulden trifft, da kein Tempolimit angeordnet war, ist das Fahr­verhalten haftungs­rechtlich durchaus von Relevanz. Wer mit einer solchen Geschwindigkeit unterwegs ist, erhöht die Gefahr, das andere das Tempo des heran­nahenden Autos unterschätzen. Die Betriebs­gefahr des Autos erhöht sich dadurch. Deshalb muss der Mann zu 25 Prozent für die Kollision mithaften. Laut einem Gutachten wäre der Unfall wohl vermeidbar gewesen, wenn der Mann die Richt­geschwindigkeit von 130 km/h eingehalten hätte.

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Quelle: dpa/DAWR/ab

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