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Unfall zwischen Pkw und Pedelec-Fahrer am Zebrastreifen
In dem verhandelten Fall fuhr ein Auto auf einen Zebrastreifen mit Mittelinsel zu. Von der linken Seite der Gegenfahrbahn fuhr ein Pedelec-Fahrer auf den Zebrastreifen, hielt allerdings nicht an der Mittelinsel an. Es kam zum Unfall mit dem Auto. Der Pedelec-Fahrer forderte daraufhin Schadenersatz.
Erste Instanz: Ein Drittel Haftung zu Lasten des Autofahrers
Die erste Instanz sah allerdings nur eine Haftung von einem Drittel zu Lasten des Autofahrers als gerechtfertigt an. Dagegen ging der Pedelec-Fahrer in Berufung.
OLG: Auch Pedelec-Fahrer muss am Zebrastreifen absteigen
Ohne Erfolg. Denn auch das Oberlandesgericht sah im Radler den Verursacher des Unfalls. Am Zebrastreifen muss er absteigen, um wie ein Fußgänger Vorrang zu bekommen. Zusätzlich klärte das Gericht die Frage, ab wann der Autofahrer auf den Pedelec-Fahrer reagieren muss: Demnach erst dann, wenn erkennbar sei, dass dieser durchfahren würde. So lange er aber auf der Mittelinsel hätte anhalten können, sei das nicht nötig.
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