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Verbraucherrecht | 06.10.2017

Tabakwerbe­verbot

Unzulässige Tabak­werbung: BGH bestätigt Verbot von Werbefoto auf Homepage von Tabak­unternehmen

Verbot der Tabak­werbung gilt auch für Unternehmens­startseiten

(Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.10.2017, Az. I ZR 117/16)

Attraktive Menschen rauchend - das geht nicht, zumindest nicht als Abbildung auf einer Firmen-Homepage. Es verstößt gegen das Tabakwerbe­verbot. Die vor dem Bundesgerichtshof unterlegene Tabakfirma ist nicht die einzige, die so wirbt, meint ein Nicht­raucher-Forum.

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Verbraucherschutzverband verklagt Tabakhersteller

Für Websites von Unternehmen gelten die gleichen strengen Regeln des Tabakwerbe­verbots wie für Zeitungen und Nachrichten­portale im Internet. Dies entschied der Bundes­gerichts­hof in Karlsruhe. Das oberste deutsche Zivil­gericht gab damit Verbraucher­schützern Recht, die sich an einem Foto auf der Homepage des niederbayerischen Tabak­produzenten Pöschl störten. Darauf waren im November 2014 gut gelaunte Menschen mit Zigaretten, Schnupf­tabak und einer Pfeife zu sehen. Damit würden die Produkte der Tabakfirma „näher gebracht und als attraktiv dargestellt“, so der Bundesgerichtshof (Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.10.2017, Az. I ZR 117/16).

Verbot der Tabakwerbung gilt auch für Unternehmensstartseite

Das Landgericht Landshut und das Oberlandes­gericht München hatten darin eine unzulässige Tabak­werbung gesehen. Die dagegen gerichtete Revision des Tabak­herstellers wies der Bundesgerichtshof zurück.

Wegen der Gefahren für die Gesundheit darf in Zeitungen, Zeit­schriften und Magazinen nicht fürs Rauchen geworben werden. Das Verbot gilt auch „in Diensten der Informations­gesellschaft“. Darunter fallen Nachrichten­portale im Internet - und auch Unternehmens­seiten, die sich an ein breites Publikum wenden, stellte der Bundesgerichtshof in seinem Urteil fest. „Die weltweit unbeschränkt aufrufbare Startseite eines Unternehmens wendet sich an die breite Öffentlichkeit und wird deshalb von dem Verbot der Tabak­werbung in Diensten der Informations­gesellschaft erfasst“.

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Aktionszentrum Forum Rauchfrei erwartet einen „Domino-Effekt“

Das Aktions­zentrum Forum Rauchfrei, das nach eigenen Angaben die Firma im Oktober 2014 wegen unzulässiger Werbung angezeigt und damit die Klage des Bundes­verbandes der Verbraucher­zentralen ausgelöst hatte, erwartet einen „Domino-Effekt“: „Uns sind mehrere Fälle von Auftritten im Internet bekannt, auf die sich das Urteil übertragen lässt“, sagte Sprecher Johannes Spatz. Auch auf den Internet- und Facebook-Seiten des Deutschen Zigaretten­verbands, des Verbands der deutschen Rauchtabak­industrie oder des Bundes­verbands der Zigarren­industrie gebe es ähnliche Abbildungen.

Quelle: dpa/DAWR/ab

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