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Pastor will aus Gründen der Gewissensfreiheit vom Rundfunkbeitrag befreit werden
In einem anderen Verfahren war der Mann vor dem Gericht bereits mit dem Versuch gescheitert, aus Gründen der Gewissensfreiheit vom neu geregelten Rundfunkbeitrag befreit zu werden. Die Erhebung verstoße nicht gegen den Grundsatz der Glaubens- und Gewissensfreiheit, hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz damals festgestellt.
Mit dem Rundfunkbeitrag ist kein weltanschauliches Bekenntnis verbunden
Im neuen Urteil beriefen sich die Richter unter anderem auf die OVG-Entscheidung. Mit dem Rundfunkbeitrag sei kein weltanschauliches Bekenntnis verbunden, erklärten sie. Die Arbeit der öffentlich-rechtlichen Sender sei gerade vom verfassungsrechtlich verankerten Gebot der Vielfaltssicherung geprägt. Eine Gewissensentscheidung befreie außerdem laut Bundesverfassungsgericht nicht grundsätzlich von der Zahlung von Steuern.
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