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Versicherungsrecht | 08.07.2016

VW-Skandal

Urteil: Landgericht Freiburg urteilt zugunsten eines Geschädigten im VW Abgasskandal gegen die ÖRAG Rechts­schutz­versicherung

ÖRAG Rechts­schutz­versicherung durfte Deckung nicht verweigern

Das Landgericht Freiburg, 14 O 61/16 (nicht rechts­kräftig) hat nach einer Mitteilung der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer in einem Verfahren die ÖRAG Rechts­schutz­versicherung verurteilt, ein Verfahren gegenüber einem Auto­händler sowie gegenüber der Volkswagen AG zu decken. Das Landgericht Freiburg sieht hinreichende Erfolgs­aussichten. Außerdem wurde fest­gestellt, dass die ÖRAG Rechts­schutz­versicherung verpflichtet ist, alle Schäden zu ersetzen, die durch die unberechtigte Deckungs­ablehnung entstanden sind oder noch entstehen werden.

Rechtsschutzversicherung verweigerte die Deckung

Ein Geschädigter hatte einen PKW des VW Konzerns erworben, der von den Manipulationen betroffen ist. Die ÖRAG Rechts­schutz­versicherung verweigerte die Deckung, weil der Geschädigte zunächst die Nach­besserung abwarten müsse. Die ÖRAG meint, der Mangel könne durch einen finanziellen Aufwand von EUR 60.- bis 200.- behoben werden. Daraufhin gab die von dem Geschädigten beauftragte Rechts­anwalts­kanzlei ein nach den Versicherungs­bedingungen vorgesehenes Gutachten (sog. Stich­entscheid) ab, welches die ÖRAG Rechts­schutz­versicherung bindet. Dennoch verweigerte die ÖRAG Rechts­schutz­versicherung die Deckung. Für das Vorgehen gegen die Volkswagen AG greife ein Risiko­ausschluss ein. Der Geschädigte erhob daraufhin eine Deckungs­klage gegen die ÖRAG Rechts­schutz­versicherung vor dem Landgericht Freiburg.

Risikoausschluss greift nicht

Der Ansicht der ÖRAG erteilte das Landgericht Freiburg eine Absage. Das Landgericht Freiburg stellte fest, dass hinreichende Erfolgs­aussichten bestehen, weil sich bisher im VW Skandal keine herrschende Meinung gebildet habe. Es sei jedenfalls „ohne weiteres vertretbar“, dass als Folge des Abgas­skandals ein Anspruch des Klägers aus Gewähr­leistungs­recht gegenüber dem Autohaus auf Rück­abwicklung des Fahrzeug­kaufs und ein inhaltsgleicher Anspruch aus Deliktrecht gegen die Volkswagen AG besteht.

Rechtsschutzversicherung hätte den Fall unverzüglich ablehnen müssen

Das Landgericht Freiburg hat außerdem fest­gestellt, dass die ÖRAG Rechts­schutz­versicherung den Fall nicht unverzüglich (binnen 2 Wochen) abgelehnt hat und sie sich deshalb nicht auf Mutwilligkeit berufen kann. Im Übrigen sei der gefertigte Stich­entscheid bindend. Dieser weiche nicht offenbar und erheblich von der wirklichen Tatsachen- und Rechtslage ab. Hinsichtlich des Verfahrens gegen die Volkswagen AG greife kein Risiko­ausschluss in den Versicherungs­bedingungen.

Regulierungspraxis der Rechtsschutzversicherungen im VW Abgasskandal ist rechtswidrig

Nach dem die Land­gerichte Essen, 18 O 68/16, Baden-Baden, 2 O73/16, Karlsruhe, 8 O 53/16 und Passau, 4 O 131/16 die ÖRAG Rechts­schutz­versicherung bereits verurteilt hatten, hat auch das Landgericht Freiburg nunmehr der Regulierungs­praxis der ÖRAG Rechts­schutz­versicherung im VW Abgas­skandal eine Absage erteilt und eindeutig fest­gestellt, dass das Verhalten der ÖRAG rechts­widrig ist. Hervorzuheben ist, dass das Landgericht Freiburg das Rücktritts­begehren des Klägers sowohl gegenüber dem Autohaus als auch gegenüber der Volkswagen AG für plausibel und nachvollziehbar hält.

Auch das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen, 6 C 368/16 hat bei einer Klage gegen die HUK-Coburg zu Beginn des Prozesses darauf hingewiesen, dass Erfolgs­aussichten bestehen und die HUK die Klage anerkennen soll und zwar ohne dass eine Stellung­nahme der HUK vorlag.

Mangel am Fahrzeug nicht unerheblich

Zwischen­zeitlich haben die Land­gerichte München I, 23 O 23033/15 und Lüneburg, 4 O 3/16 zugunsten von VW-Geschädigten geurteilt. Beide Gerichte haben entschieden, dass die manipulierten Fahrzeuge an die Händler zurück­gegeben werden können. Das Landgericht Lüneburg hat festgehalten, dass ein Geschädigter nicht Monate abwarten muss. Es könne nicht zulasten des Geschädigten gehen, wenn VW nicht innerhalb kürzester Zeit nachbessern kann. Es liege auch kein unerheblicher Mangel vor, da der Aufwand offen­sichtlich nicht nur 100 Euro betrage,sondern auch die Entwicklungs­kosten für die neue Software mit ein zu berechnen seien. Außerdem sei der Mangel deshalb nicht unerheblich, weil die Behebung die Einbeziehung des Kraftfahrt Bundesamtes erfordere.

Auch das Amtsgericht Lehrte hält eine Klage gegen einen Händler für zulässig und begründet

Auch das Amtsgericht Lehrte, 13 C 549/16 hält eine Klage gegen einen Händler für zulässig und begründet. Mit seiner Klage vor dem Amtsgericht Lehrte begehre der Kläger die Feststellung, dass der Händler dem Grunde nach verpflichtet sei, aus dem Kaufvertrag Mängel­gewähr­leistung und Schadens­ersatz zu leisten. Wie die Presse­stelle berichtet, habe das Amtsgericht Lehrte im Rahmen der mündlichen Verhandlung deutlich gemacht, dass es die Klage für zulässig und begründet halte. Insbesondere sei der geltend gemachte Mangel nicht unerheblich. Dies werde schon daran deutlich, dass das Kraft­fahrt­bundes­amt den Rückruf der von der Manipulation betroffenen Fahrzeuge angeordnet habe.

Gerichte entscheiden immer mehr zugunsten der Verbraucher

Die Rechtsprechung zeigt zwischen­zeitlich verbraucher­freundliche Tendenzen, sowohl hinsichtlich der Verfahren gegenüber den sich teilweise weigernden Rechts­schutz­versicherungen (es ist fest­zuhalten, dass die überwiegende Anzahl der Versicherer die Verfahren finanziert) als auch gegenüber den Auto­händlern.

„Die neuesten Entscheidungen verschiedener Gerichte sind für die VW-Geschädigten sehr erfreulich. Sie zeigen, dass in Deutschland grundsätzlich eine verbraucherfreundliche Rechtsprechung vorherrscht. VW-Geschädigte sollten sich daher nicht unterkriegen lassen und weiter für ihre Rechte kämpfen. Es ist noch lange nicht das letzte Wort gesprochen,“ so Rechtsanwalt Ralph Sauer aus Lahr.

Anwalt im VW Abgasskandal

Wenn Sie als Geschädigter einen Anwalt zum Thema VW Abgasskandal suchen, dann finden Sie hier im Deutschen Anwaltsregister (DAWR) eine Anwaltsliste zum VW Abgasskandal.

Quelle: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH/DAWR/ab
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