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Vertragsrecht | 05.05.2015

Partnervermittlung

Urteil des AG Hamburg: Kein Geld den „ernsthaften“ Partnerbörsen, und alles Geld für schnelle Dates und Seitensprünge?

Online-Partnerbörsen ohne Vergütungsanspruch?

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Wolfgang Eckes

Ein Urteil des Amtsgerichts Hamburg sorgt für reges Presseecho: So hat das Gericht die Klage einer Online-Partnerbörse gegen eine Kundin auf Zahlung von Mitgliedsbeiträgen von knapp 600 Euro abgewiesen. Begründet wurde das Urteil mit Verweis auf § 656 BGB, wonach Heiratsvermittler keinen Anspruch auf Entlohnung für ihre Dienste haben.

Partnerbörsen sind meist als Kontakt- und Singlebörse ausgestaltet - und nicht als Heiratsvermittlung

Allerdings ist das Urteil bei Weitem nicht auf alle Partnerbörsen anwendbar. Denn Partnerbörsen versprechen üblicherweise nicht die „Vermittlung des Zustandekommens einer Ehe“, wie es im Bürgerlichen Gesetzbuch heißt, sondern sie lassen sich für ihre Dienstleistung als Kontakt- und Singlebörse bezahlen. Die Nutzer erhalten Zugang zur Website, auf der sie sich die Profile der anderen Nutzer anschauen und diese dann selbst kontaktieren können. Die Partnerbörse beschränkt sich in diesen Fällen auf die Bereitstelltung der Plattform - ohne aber selbst Kontakte zu vermitteln.

Dienstleistung besteht in Bereitstellung der Internetplattform

Solche Portale sind also als reine Dienstleistungsportale angelegt. Die in § 656 BGB hinsichtlich des nicht bestehenden Entgeltanspruchs geregelte Heiratsvermittlung betrifft eher den Fall einer 'erfolgsabhängigen' Provision für die Vermittlung einer Ehe oder - bei weiter Auslegung des Gesetzes - für die Vermittlung einer Partnerschaft.

Wer also einen kostenpflichtigen Vertrag mit einer Partnerbörse abschließt, sollte diesen hinsichtlich der möglichen Kosten genau prüfen und sich nicht blind auf eine etwaige Unwirksamkeit der Entgeltklausel verlassen.

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