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Strafprozessrecht und Strafrecht | 05.09.2023

EncroChat

Urteil nach Encrochat-Ermittlung: Bundesverfassungsgericht trifft keine inhaltliche Entscheidung

Ob deutsche Gerichte Kriminelle nach Auswertung von Daten des verschlüsselten Kommunikationssystems Encrochat durch französische Behörden verurteilen durften, bleibt weiter offen.

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Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen (Az. 2 BvR 558/22 u.a.). Über die verfassungsrechtliche Frage zur Verwertbarkeit der Encrochat-Daten ist damit in der Sache nicht entschieden, wie das Gericht extra betonte. In Karlsruhe seien derzeit fünf weitere Verfassungsbeschwerden zu dem Thema anhängig.

Nachdem französische und später auch niederländische Behörden das System geknackt hatten und das Kriminellen-Netzwerk vor drei Jahren zerschlugen, kamen Tausende Ermittlungsverfahren in Gang - viele mit Bezug zu Deutschland. Es geht vor allem um Drogengeschäfte, aber auch um Mordanschläge, Überfälle und Geldwäsche. Die Ermittlungsbehörde Europol hatte im Juni berichtet, bisher seien mehr als 6500 Menschen festgenommen und fast 900 Millionen Euro beschlagnahmt worden.

Im Zusammenhang mit Encrochat wurden hierzulande nach Angaben des Bundeskriminalamts (BKA) bisher rund 3800 Ermittlungsverfahren neu eingeleitet und etwa 400 laufende Verfahren unterstützt (Stand 30. Juni 2023). Infolgedessen habe es bisher 974 Verurteilungen gegeben.

Bei der Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts ging es unter anderem um einen Fall des Landgerichts Rostock. Der Bundesgerichtshof hatte die Revision des Angeklagten im vergangenen Jahr verworfen. Er sah die aus der Überwachung der Kommunikation über Encrochat gewonnenen Erkenntnisse „als im Strafverfahren verwertbar an“.

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Quelle: dpa, DAWR (pt)
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