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Familienrecht | 09.01.2023

Vater­schafts­anerkennung

Vater­schaftstest nach „Becher­spende“ ist zulässig

Mutter und ihre Ehefrau müssen Vaterschafts­feststellung nach Becher­spende hinnehmen

(Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 07.04.2022, Az. 11 UF 39/22)

Ist ja nur ein Becher mit Samen? Wer sich mit einer privaten Samenspende zum Kinder­glück verhelfen lässt, kann einen späteren Vater­schaftstest nicht gänzlich ausschließen.

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Bei einer privaten Samenspende ist eine spätere Vaterschafts­feststellung gegen den Willen der Mutter zulässig. Auf eine entsprechende Ent­scheidung des Ober­landes­gerichts Stuttgart weist die Arbeits­gemeinschaft Familien­recht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) hin.

Kinderwunsch mittels privater Samenspende erfüllt

Im konkreten Fall hatten sich zwei miteinander verheiratete Frauen ihren Kinder­wunsch durch eine private Samenspende mittels sogenannter „Becher­spende“, erfüllt. Der Spender und die Frauen vereinbarten, dass das Kind bei dem Ehepaar aufwachsen sollte.

Streit: Adoption oder Vaterschaft

Was noch vereinbart wurde, darüber wird gestritten. Der Samen­spender behauptet, dass er die Vaterschaft anerkennen und die Vaterrolle übernehmen sollte. Nach der Geburt habe die Mutter jedoch die Adoption des Kindes durch ihre Ehefrau angestrebt. Die Mutter behauptet, man habe klar abgesprochen, dass ihre Ehefrau das Kind adoptieren werde. Weil das dem Spender nicht passte, sollte das Familien­gericht das Ja des Mannes zur Adoption ersetzen.

Private künstliche Befruchtung schließt Vaterschaftsfeststellung nicht aus

Das Gericht veranlasste einen Vater­schaftstest. Das sei nicht verfassungs­gemäß, protestierte die Mutter - ohne Erfolg. Eine private künstliche Befruchtung wie die Becher­spende schließt die Vaterschafts­feststellung gegen den Willen der Mutter nicht aus, so das Gericht. Anders sei es bei künstlicher Befruchtung in einer medizinischen Einrichtung, in der gespendeter Samen verwendet wird. In diesem Fall könne der Samen­spender nicht als Vater des Kindes fest­gestellt werden.

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Quelle: dpa/DAWR/ab

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