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Patient wurde vom stellvertretenden Oberarzt und nicht vom Chefarzt operiert
Im zugrunde liegenden Fall steht einem Patienten, der nach einer Hand-OP gesundheitliche Probleme hat, damit möglicherweise Schmerzensgeld zu. Der Mann war entgegen seiner Vereinbarung vom stellvertretenden Oberarzt und nicht vom Chefarzt operiert worden.
Klinik weist Fehler von sich
Die Klinik ist der Ansicht, dass das im Ergebnis keinen Unterschied macht, weil bei der OP nachweislich keine Fehler passierten.
BGH: Eingriff war wegen fehlender Einwilligung von vornherein rechtswidrig
Nach Auffassung der Karlsruher Richter war der Eingriff wegen der fehlenden Einwilligung aber von vornherein rechtswidrig. Die Klinik habe das Vertrauen des Patienten enttäuscht. Das könne nicht sanktionslos bleiben. Das Oberlandesgericht Koblenz muss den Fall nun noch einmal verhandeln und entscheiden.