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Städtische Amtsblätter dürfen Zeitungen weiterhin keine Konkurrenz machen. Eine Verfassungsbeschwerde der Stadt Crailsheim gegen ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ist nicht zur Entscheidung angenommen worden. Dies bestätigte Bundesverfassungsgericht (BVerfG Az. I BvR 922/19).
Es bleibt dabei - Kostenlose Verteilung presseähnlich aufgemachten kommunalen „Stadtblattes“ unzulässig
Damit bleibt es bei dem, was der BGH im Dezember 2018 über eine Klage des Verlags der „Südwest Presse“ gegen das Crailsheimer „Stadtblatt“ entschieden hatte: „Unzulässig ist eine pressemäßige Berichterstattung über das gesellschaftliche Leben in der Gemeinde; dieser Bereich ist originäre Aufgabe der lokalen Presse und nicht des Staates.“ Die kostenlose Verteilung des „Stadtblatts“ verstoße gegen das Gebot der Staatsferne der Presse (Az. I ZR 112/17).
BDZV und VSZV begrüßten den Beschluss
Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Südwestdeutscher Zeitungsverleger (VSZV) begrüßten den Beschluss. „Damit sind die Kommunen gehalten, sich in ihren medialen Aktivitäten auf die Darstellung der eigenen Verwaltungstätigkeit und der Tätigkeit der Gemeindeparlamente zu beschränken“, betonte der BDZV. „Die Berichterstattung über das lokale Geschehen in den Kommunen bleibt - wie es das Grundgesetz vorschreibt - der freien Presse vorbehalten.“
Stadt Crailsheim froh über Rechtssicherheit
Ein Sprecher der Stadt Crailsheim im Kreis Schwäbisch Hall sagte: „Wir sind froh, dass das Thema jetzt abgeschlossen ist. Wir haben jetzt Rechtssicherheit.“ Schon nach dem BGH-Urteil habe die Stadt reagiert. Seitdem berichte sie in ihrem Amtsblatt nicht mehr über das gesellschaftliche Leben der Stadt.
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Jahrelanger Streit über Aufgaben von Amtsblättern
Die kostenlos verteilten Publikationen vieler Kommunen sorgen seit langem für Streit. Der Präsident des baden-württembergischen Städtetags, Mannheims Oberbürgermeister Peter Kurz (SPD), hatte bei der VSZV-Jahrestagung im vergangenen Juli beteuert, die Städte wollten mit ihrer eigenen Pressearbeit keineswegs eine kritische journalistische Berichterstattung umgehen.