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Staatsrecht und Verfassungsrecht | 05.05.2022

Streit um Amts­blätter

Verfassungs­beschwerde im Streit um Amts­blätter bleibt erfolglos

Berichte rund ums Rathaus ja, lokale Bericht­erstattung nein

(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 11.04.2022, Az. I BvR 922/19)

Der BGH hat Amts­blättern Grenzen gesetzt. Eine Stadt im Nordosten Baden-Württembergs wollte das nicht hinnehmen, ist aber in Karlsruhe erneut gescheitert.

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Städtische Amts­blätter dürfen Zeitungen weiterhin keine Konkurrenz machen. Eine Verfassungs­beschwerde der Stadt Crailsheim gegen ein entsprechendes Urteil des Bundes­gerichts­hofs (BGH) ist nicht zur Ent­scheidung angenommen worden. Dies bestätigte Bundes­verfassungs­gericht (BVerfG Az. I BvR 922/19).

Es bleibt dabei - Kostenlose Verteilung presseähnlich aufgemachten kommunalen „Stadtblattes“ unzulässig

Damit bleibt es bei dem, was der BGH im Dezember 2018 über eine Klage des Verlags der „Südwest Presse“ gegen das Crailsheimer „Stadtblatt“ entschieden hatte: „Unzulässig ist eine presse­mäßige Bericht­erstattung über das gesellschaftliche Leben in der Gemeinde; dieser Bereich ist originäre Aufgabe der lokalen Presse und nicht des Staates.“ Die kostenlose Verteilung des „Stadtblatts“ verstoße gegen das Gebot der Staatsferne der Presse (Az. I ZR 112/17).

BDZV und VSZV begrüßten den Beschluss

Der Bundes­verband Digital­publisher und Zeitungs­verleger (BDZV) und der Verband Südwest­deutscher Zeitungs­verleger (VSZV) begrüßten den Beschluss. „Damit sind die Kommunen gehalten, sich in ihren medialen Aktivitäten auf die Darstellung der eigenen Verwaltungs­tätigkeit und der Tätigkeit der Gemeinde­parlamente zu beschränken“, betonte der BDZV. „Die Bericht­erstattung über das lokale Geschehen in den Kommunen bleibt - wie es das Grundgesetz vorschreibt - der freien Presse vorbehalten.“

Stadt Crailsheim froh über Rechtssicherheit

Ein Sprecher der Stadt Crailsheim im Kreis Schwäbisch Hall sagte: „Wir sind froh, dass das Thema jetzt abgeschlossen ist. Wir haben jetzt Rechts­sicherheit.“ Schon nach dem BGH-Urteil habe die Stadt reagiert. Seitdem berichte sie in ihrem Amtsblatt nicht mehr über das gesellschaftliche Leben der Stadt.

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Jahrelanger Streit über Aufgaben von Amtsblättern

Die kostenlos verteilten Publikationen vieler Kommunen sorgen seit langem für Streit. Der Präsident des baden-württembergischen Städtetags, Mannheims Ober­bürgerm­eister Peter Kurz (SPD), hatte bei der VSZV-Jahrestagung im vergangenen Juli beteuert, die Städte wollten mit ihrer eigenen Presse­arbeit keineswegs eine kritische journalistische Bericht­erstattung umgehen.

Quelle: dpa/DAWR/ab

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