DAWR > Ver­käu­ferin muss nicht auf Dop­pel­mord hin­weisen < Deutsches Anwaltsregister
 
wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Bitte benutzen Sie zum Drucken dieser Seite die Druckfunktion Ihres Browsers!
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Kaufrecht, Verbraucherrecht und Vertragsrecht | 14.02.2022

Hauskauf

Ver­käu­ferin muss nicht auf Dop­pel­mord hin­weisen

Keine Hinweis­pflicht auf Doppelmord bei Hauskauf

(Landgericht Stuttgart, Urteil vom 28.01.2021, Az. 11 O 92/20)

Eine Hausv­erkäuferin muss nicht darauf hinweisen, wenn in der Immobilie ein Verbrechen geschehen ist. Das hat das Landgericht Coburg entschieden. Es wies die Klage einer Käuferin ab, die 2018 ein Haus erworben hatte, in dem 20 Jahre zuvor eine Frau und ihr kleines Kind ermordet worden waren.

Nachdem die Klägerin nach dem Kauf von dem Verbrechen erfahren hatte, wollte sie den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten und den Kauf rück­gängig machen. Sie war der Ansicht, die Beklagte hätte auch ohne ausdrückliche Nachfrage auf den Doppelmord aus früheren Zeiten hinweisen müssen.

LG sah keine arglistige Täuschung

Das Landgericht Coburg sah das anders und wies die Klage ab. Es sah keine arglistige Täuschung - unter anderem deshalb, weil der Doppelmord schon so lange zurücklag.

„Doppelmord keine entscheidende Rolle“

Außerdem habe die Verkäuferin auch erst von dem Verbrechen erfahren, nachdem sie das Haus 2004 gekauft hatte - und ihr habe die Vor­geschichte der Immobilie nichts ausgemacht. Sie habe nach der Information selbst noch mehr als zehn Jahre in dem Anwesen gelebt. „Dementsprechend spielte der Doppelmord beim Verkauf des Hauses für die Beklagte auch keine entscheidende Rolle.“

Urteil ist rechtskräftig

Das Urteil aus dem Jahr 2020 ist inzwischen rechts­kräftig, weil die Klägerin ihre Berufung nach einem Hinweis des Ober­landes­gerichts Bamberg zurückgezogen hat.

Quelle: dpa/DAWR/ab

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#9113