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Immobilienrecht und Mietrecht | 15.02.2016

Nachmieter

Vermieter muss nicht einen vom Mieter präsentierten Nachmieter akzeptieren

Trotz Nachmieter kann der Mietvertrag bis zum Ende der Mietzeit weiter­laufen

(Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.10.2015, Az. VIII ZR 247/14)

Manche Mieter glauben, wenn sie ihrem Vermieter einen oder mehrere potenzielle Nachmieter präsentieren, kommen sie schneller aus dem laufenden Mietvertrag raus. In der Regel müssen Mieter und Vermieter diese Option aber vorher vertraglich vereinbaren oder einen Aufhebungs­vertrag abschließen.

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Mieter muss Zuverlässigkeit und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit seines Nachfolgers nachweisen

Auch bei einer solchen Vereinbarung muss der Vermieter den Nachmieter nur dann akzeptieren, wenn dieser geeignet und zumutbar erscheint. Der Mieter ist dafür zuständig dies nach­zuweisen - also den Vermieter mit allen erforderlichen Informationen zu versorgen, damit sich dieser ein Bild von der Zuverlässigkeit und wirtschaftlichen Leistungs­fähigkeit des Nachmieters machen kann.

Vermieter muss vom Mieter vorgeschlagenen Nachmieter nicht akzeptieren

Gelingt dem Mieter dies nicht, muss der Vermieter den vorgeschlagenen Nachmieter nicht akzeptieren. Dann muss der Mieter bis zum regulären Ende der Mietzeit die Miete inklusive der Nebenkosten bezahlen - auch wenn er nicht mehr in der Wohnung wohnen sollte. Denn die Richter des Bundes­gerichts­hof entschieden: Der Vermieter ist nicht verpflichtet, sich an der Nachmieter suche zu beteiligen (Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.10.2015, Az. VIII ZR 247/14).

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Quelle: dpa/DAWR/ab

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