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Mieter muss Zuverlässigkeit und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit seines Nachfolgers nachweisen
Auch bei einer solchen Vereinbarung muss der Vermieter den Nachmieter nur dann akzeptieren, wenn dieser geeignet und zumutbar erscheint. Der Mieter ist dafür zuständig dies nachzuweisen - also den Vermieter mit allen erforderlichen Informationen zu versorgen, damit sich dieser ein Bild von der Zuverlässigkeit und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Nachmieters machen kann.
Vermieter muss vom Mieter vorgeschlagenen Nachmieter nicht akzeptieren
Gelingt dem Mieter dies nicht, muss der Vermieter den vorgeschlagenen Nachmieter nicht akzeptieren. Dann muss der Mieter bis zum regulären Ende der Mietzeit die Miete inklusive der Nebenkosten bezahlen - auch wenn er nicht mehr in der Wohnung wohnen sollte. Denn die Richter des Bundesgerichtshof entschieden: Der Vermieter ist nicht verpflichtet, sich an der Nachmieter suche zu beteiligen (Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.10.2015, Az. VIII ZR 247/14).
Was tun bei mietrechtlichen Problemen?
Wenn Sie Ärger im Mietrecht haben dann finden Sie hier im Deutschen Anwaltsregister (DAWR) Rechtsanwälte, die Ihnen gern weiterhelfen.
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