Bußgeld wegen Handy während der Fahrt in der Hand gehalten
Ein Autofahrer wurde angehalten, weil er sein Mobiltelefon in der Hand hielt. Die Polizei verhängte ein Bußgeld wegen Verstoßes gegen das Handyverbot am Steuer. Der Betroffene legte Einspruch ein. Sein Argument: Er besitze eine Freisprechanlage und habe das Gerät lediglich zur Kühlung vor die Lüftung des Autos gehalten, weil es sehr heiß geworden war. Das sei kein Handyverstoß.
Kammergericht sah das anders und wies den Einspruch zurück
Es sei laut Straßenverkehrs-Ordnung nicht ausschlaggebend, ob das Gerät in der Hand auch benutzt wurde - entscheidend ist die Tatsache, dass der Fahrer es in der Hand hielt. Dadurch sei erwiesen, dass er nicht beide Hände am Steuer haben konnte. Ob er sein Smartphone hielt, um es zu kühlen oder nicht, spiele keine Rolle.