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Auch wenn es wehtut: Die Behörden dürfen Schulexkursionen, bei der Schüler, Lehrer und eine Betreuungsperson in einer Hütte wohnen, aufgrund der Corona-Pandemie untersagen. Das gilt auch, wenn die ganze Klasse wie in der Schule unter sich bleibt. Das entschied das Verwaltungsgerichts Karlsruhe (Az.: 3 K 4126/20).
Streit um einwöchiges Praktikum während der Corona-Krise
Im konkreten Fall traf das Urteil eine Freie Waldorfschule. Sie führt traditionell mit jeder zehnten Klasse im Rahmen des Mathe-Unterrichts ein einwöchiges Praktikum durch. Dabei werden Lehrsätze der Trigonometrie auf die Feldvermessung angewendet. Während des Praktikums wohnen Schüler, Lehrer und eine Betreuungsperson in einer Hütte.
Behörde untersagte Schul-Exkursion
Das Regierungspräsidium untersagte das Praktikum aufgrund der aktuellen Corona-Lage. Zu der Zeit galt die zweite Pandemiestufe, wonach nur eintägige außerunterrichtliche Veranstaltungen möglich waren. Die Trägerin der Waldorfschule wollte sich damit nicht abfinden und rief das Gericht an. Sie argumentierte unter anderem, dass Schüler und Lehrer während des Aufenthalts wie im Klassenverband in der Schule unter sich seien.
Keine Ausnahmegenehmigung für mehrtägige Schul-Exkursion
Der Antrag der Waldorfschule scheiterte. Nach den einschlägigen Bestimmungen wären mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen wie die Exkursion derzeit untersagt - und Ausnahmegenehmigungen nicht vorgesehen.
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