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Haftungsrecht | 06.04.2023

Tierhalter­haftung

Welche Rolle spielt der Wert eines Pferdes bei einer Verletzung?

Zu ersetzende Behandlungs­kosten können Wert eines Tieres um ein Vielfaches übersteigen

(Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 15.02.2023, Az. 20 U 36/20)

Nachdem ein Hund ein Pferd zum Sturz brachte, forderte der Besitzer Behandlungs­kosten ein. Mit 14.000 Euro lagen die deutlich über dem Wert des alten Tieres. Muss die Hunde­halterin alle Kosten tragen?

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Macht es einen Unterschied, ob ein Tier viel oder wenig wert ist, wenn es um die Erstattung von Behandlungs­kosten geht? Nein, entschied das Oberlandes­gericht Celle in einem aktuellen Urteil (AZ: 20 U 36/20).

Kläger verlangt 14.000 Euro Behandlungskosten

In dem konkreten Fall war ein 24 Jahre altes Pferd, dessen Wert auf 300 Euro geschätzt wurde, von einem Hund verfolgt worden. Dabei stürzte es mehrfach. Es entstanden Behandlungs­kosten von mehr als 14.000 Euro. Der Pferde­besitzer verlangte den Ersatz der Kosten von der Hunde­halterin.

Behandlungskosten sind zu ersetzen

Nachdem bereits das Landgericht Verden die Halterin des Hundes dazu verurteilt hatte, die Behandlungs­kosten zu tragen, bestätigte das Oberlandes­gericht die Ent­scheidung. Auch wenn ein Tier wirtschaftlich nur wenig wert ist, müsse der Schädiger Behandlungs­kosten ersetzen. Selbst dann, wenn sie den Wert des Tieres um ein Vielfaches übersteigen. Dies folge aus der Verantwortung für Tiere als Mit­geschöpfe.

Quelle: dpa/DAWR/ab

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