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Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsrecht | 31.03.2023

Vertrags­strafe

Wenn Falsch­parken richtig teuer wird

9.300 Euro Strafe für Parken gegenüber Grundstücks­einfahrt

(Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 18.10.2022, Az. 6 U 580/22)

Falsch­parken zieht oft nur ein Ver­warnungs­geld nach sich. Dass es auch ganz anders laufen kann, zeigt ein Nachbarschafts­streit, über den jüngst ein Gericht urteilen musste.

Falsch­parken kann enorm ins Geld gehen: Wer etwa in zweiter Reihe parkt und dabei noch den Verkehr gefährdet, muss mit einem Bußgeld von 90 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Doch sein Auto falsch abzustellen, kann noch deutlich teurer werden. Das zeigt eine Ent­scheidung (Az: 6 U 580/22) des Ober­landes­gerichts Dresden. Hier ging es allerdings nicht um Buß- oder Verwarnungs­gelder, sondern um eine saftige Vertrags­strafe.

Nachbarschaftsstreit über Parkplatz scheint zunächst gelöst

Es ging um einen Nachbarschafts­streit: Der Beklagte hatte sein Auto seit einigen Jahren immer wieder vor seiner Grundstücks­einfahrt abgestellt und damit seiner Nachbarin gegenüber auf der engen Straße die Zufahrt zu deren Grundstück erschwert. Versetzt oder in der eigenen Auffahrt zu Parken hätte die Lage entspannt.

Nachdem die Nachbarin klagte, einigten sich die Parteien vertraglich auf einen Vergleich. Bis zu fünfmal täglich für maximal zehn Minuten durfte der Beklagte vor seiner Grundstücks­einfahrt parken.

Der Nachbar hält sich nichts ans Abkommen

Er hielt sich jedoch nicht an die Vereinbarung, und die Nachbarin protokollierte über mehrere Jahre viele Park­verstöße. Die Vertrags­strafe von je 150 Euro machte sie mehrfach gerichtlich geltend und bekam für 194 Fälle rund 24.000 Euro zugesprochen.

Berufung weitgehend erfolglos

Der Nachbar legte Berufung ein, doch weitgehend erfolglos. Lediglich acht Verstöße hielt das Oberlandes­gericht für nicht erwiesen und reduzierte die Vertrags­strafe deshalb um 1200 Euro. Weshalb der betagte Beklagte sein Park­verhalten trotz guten Zuredens durch das Gericht nicht änderte, ließ sich übrigens nicht klären.

Quelle: dpa/DAWR/ab

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