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Schadensersatzrecht | 15.07.2022

Total­schaden

Wer haftet? Nach HU geht Motorhaube unterwegs auf

TÜV haftet dem Halter für Total­schaden

(Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 03.06.2022, Az. 6 U 31/22)

Kurz nach der Haupt­unter­suchung öffnet sich unterwegs in voller Fahrt die Motorhaube eines Autos. Das Ende vom Lied: Total­schaden. Doch wer haftet dafür?

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Wer sein Auto bei einer Prüfstelle zur Haupt­unter­suchung (HU) vorgeführt hat, muss sich darauf verlassen können, dass die Motorhaube dort nach der Prüfung wieder richtig verschlossen worden ist. Ansonsten muss die Prüfstelle Schäden ersetzen, zu denen es wegen der nicht ver­schlossenen Haube gekommen ist. Das zeigt ein Urteil (Az.: 6 U 31/22) des Ober­landes­gerichts Oldenburg (OLG).

Streit um Totalschaden nach plötzlich aufgehender Motorhaube

In dem Fall war plötzlich die Motorhaube eines Autos, in dem zwei Frauen auf einer Stadt­autobahn unterwegs waren, nach oben aufgeschlagen. Die Fahrerin konnte den Kleinwagen zwar noch auf den Seiten­streifen anhalten und niemand wurde verletzt. Doch durch den Aufprall der Haube am Auto entstand ein Total­schaden.

Vor dem Unfall hatte der Mann der Fahrerin das Auto gerade erst von der HU bei einer Prüfstelle abgeholt. Kurz danach war seine Frau mit dem Auto und der Beifahrerin los- und auf die Stadt­autobahn gefahren.

War die Haube richtig eingerastet?

Der Mann verklagte daraufhin das Land Nieder­sachsen als Dienst­herrin des Prüfers, der bei dem Auto die HU abgenommen hatte, auf Schaden­ersatz. Vor dem Landgericht (LG) hatte das keinen Erfolg. Dieses konnte beim Prüfer kein Verschulden feststellen. Er hatte vor Gericht ausgesagt, nach der Kontrolle des Motors immer zu prüfen, ob die Haube richtig eingerastet ist. Warum die Haube plötzlich aufsprang, war nach Ansicht des Gerichts nicht mehr zu klären.

Der Mann ging in Berufung und bekam vor dem Oberlandes­gericht (OLG) Recht. Ein vom Gericht hinzu­gezogener Sachverständiger stellte fest: Die Haube war nicht ordnungs­gemäß verschlossen, ihr Schließm­echanismus entfettet und trocken. Deshalb habe das Schloss nicht korrekt greifen können. Offenbar, so das Gericht, hatte der Prüfer nicht sicher­gestellt, dass die Haube arretiert war. Eine andere Ursache kam dem OLG zufolge nicht in Betracht.

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Kein Mitverschulden feststellbar

Das Gericht schloss auch aus, das der Mann oder seine Frau die Haube nach dem Prüftermin noch einmal geöffnet und danach nicht wieder richtig geschlossen hatten.

So kurz nach der HU habe auch keine Verpflichtung bestanden, das Auto abermals zu checken, stellte das OLG fest. So musste sich der Mann auch kein Mit­verschulden anrechnen lassen. Er bekam den Total­schaden und die Rechtsanwalts­kosten ersetzt.

Quelle: dpa/DAWR/ab

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