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Verbraucherrecht und Wettbewerbsrecht | 28.04.2022

Oktoberfest

Wiesnwirte siegen gegen Online-Händler

Platz­reservierungen zu Unrecht verkauft

Eine Online-Ticket­händler darf Platz­reservierungen für Plätze für dieses Jahr vorerst nicht mehr anbieten.

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Der Anbieter habe die Plätze verkauft, obwohl es sich nur um eine Option auf Plätze handele, urteilte das Landgericht München I. Somit sei unklar, ob die Käufer ihre Tickets tatsächlich bekommen. Die Bezeichnung „Tisch­reservierung“ sei irre­führend, erläuterte eine Sprecherin. Mehrere Medien hatten darüber berichtet.

Hohe Preise für Tickets spielten keine tragende Rolle

Die Ent­scheidung, ob das Oktoberfest 2022 überhaupt stattfindet, soll diese Woche bekannt­gegeben werden. Das Fest war 2020 und 2021 wegen der Pandemie ausgefallen. Dass die Preise bei dem Ticket­händler - wie auf anderen Portalen - um ein Vielfaches höher angesetzt waren als bei den Wirten, spielte für das Gericht keine tragende Rolle. Geklagt hatten Wirte­sprecher Peter Inselkammer vom Armbrust­schützen­zelt und die Wirtin den Löwen­bräuzeltes. Das Urteil ist nicht rechts­kräftig.

Bereits mehrere Klagen gegen Zweitverkauf vor LG erfolgreich

Drei andere Wiesnwirte hatten gegen einen Online-Händler Anfang April Erfolge erzielt. Das Landgericht untersagte auch hier den Verkauf der Platz­reservierungen mit ähnlichen Argumenten. Auch dieses Urteil ist nicht rechts­kräftig. Nächste Instanz ist das Oberlandes­gericht. Seit Jahren wehren sich die Oktoberfest-Wirte gegen den Zweit­verkauf von Platz­reservierungen. Im vergangenen Oktober hatte eine Wiesnwirtin vor dem Landgericht München I mit ihrer Klage Erfolg gegen den Online-Handel mit Reser­vierungen gehabt. Auf dem Portal waren laut Gericht Reser­vierungen für die dann abgesagte Wiesn 2020 im Festzelt Ochsen­braterei zu Preisen zwischen 1990 und 3299 Euro angeboten worden. Bei der Wirtin direkt wären für einen Tisch mit zehn Personen etwa 400 Euro für den Mindest­verzehr fällig geworden, um zu reservieren, hieß es. Der Händler legte Berufung ein, über die das Oberlandes­gericht im Mai verhandeln will.

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Quelle: dpa/DAWR/ab
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