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Haftungsrecht und Versicherungsrecht | 12.05.2023

Diebstahl

Wohnmobil offen mit Schlüssel drin: Kasko muss trotzdem zahlen

Kein grob fahrlässiges Verhalten

(Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 23.01.2023, Az. 6 U 107/21)

Ein im offenen Wohnmobil zurück­gelassener Fahrzeug­schlüssel ist eine Einladung für Diebe. Da wird die Kasko sicher nicht zahlen, oder? Tatsächlich kommt es auf die genauen Umstände an.

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Bleibt der Schlüssel zum Wohnmobil aufgrund eines Missverständ­nisses im unabgeschlossenen Fahrzeug zurück, liegt keine grobe Fahrlässigk­eit vor und die Kasko­versicherung muss den Schaden begleichen. Das zeigt ein Beschluss des Ober­landes­gerichtes Hamm (Az.: 6 U 107/21.

Streit um gestohlenes Wohnmobil

In dem Fall war ein Ehepaar mit dem Wohnmobil unterwegs, als dieses entwendet wurde. Die Kasko­versicherung sollte den Schaden regulieren, verweigerte aber die Zahlung, da sich der Fahrzeug­schlüssel unstrittig im offenen Wohnmobil befunden hatte. Das sei grob fahrlässig, fand der Versicherer.

Zuruf falsch verstanden

Dagegen setzten sich die Geschädigten zur Wehr und zogen vor Gericht. Der Ehemann habe den Schlüssel in der Mittags­pause absichtlich noch im Wohnmobil gelassen, da seine Ehefrau sich dort noch aufhielt. Er habe ihr zugerufen, den Schlüssel mitzubringen. Das habe diese aber miss­verstanden und den Schlüssel im Wohnmobil gelassen, als sie es später verließ.

OLG verneint grobe Fahrlässigkeit

Das Oberlandes­gericht entschied, dass in dem Fall keine grobe Fahrlässigk­eit vorliegt: Der Ehemann habe dafür Sorge tragen wollen, dass der Schlüssel nicht im Wohnmobil verbleibt. Lediglich ein Missverständnis habe dann zu dem Problem geführt. Darin sei keine „unentschuldbare Pflicht­widrigkeit“ im Sinne einer groben Fahrlässigk­eit zu sehen.

Die Versicherung muss zahlen

Auch dass er seine Frau nicht ausdrücklich zum Absperren des Wohnmobils aufgefordert habe, sei nicht grob fahrlässig: Er durfte laut Gericht davon ausgehen, dass seine Frau auch absperrt, wenn sie den Schlüssel beim Verlassen des Wohnmobils mitbringt. Und so entschied das Gericht: Die Versicherung muss zahlen.

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Quelle: dpa/DAWR/ab

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