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Allein bei der steuerlichen Betriebsprüfung habe der Fiskus in den letzten Jahren mehr als zwei Milliarden Euro Zinsen kassiert.
Ehepaar soll 240.831 Euro Nachzahlungszinsen entrichten
Im konkreten Fall hatte der Bundesfinanzhof über die Klage eines Ehepaars aus Nordrhein-Westfalen zu entscheiden, dessen Einkommenssteuer für das Jahr 2009 das Finanzamt zunächst auf 159.139 Euro festgesetzt hatte. Nach einer Außenprüfung forderte das Finanzamt im November 2017 eine Nachzahlung von zwei Millionen Euro plus Nachzahlungszinsen von 240.831 Euro.
BFH hält Zinssatz von sechs Prozent für realitätsfern und grundgesetzwidrig
Das Finanzgericht Köln lehnte die Beschwerde des Ehepaars ab, der Bundesfinanzhof gab dem Antrag dagegen statt und setzte den Vollzug aus. Der seit 1961 unveränderte Zinssatz sei heute realitätsfern und grundgesetzwidrig. Angesichts der Niedrigzinsen wirke er wie ein grundloser Zuschlag auf die Steuer. Der Gesetzgeber habe „gleichwohl bis heute nichts getan“.
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