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Markenrecht und Wettbewerbsrecht | 28.04.2023

Marken­streit

Zoff um Eierlikör-Werbung: Ei, Ei, Ei, Ei, Ei ist erlaubt

Verpoorten mit Klage gegen Eierlikör-Slogan der Konkurrenz erfolglos

(Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 27.04.2023, Az. I-20 U 41/22)

Eieiei versus Ei, Ei, Ei, Ei, Ei: Im Zoff zweier Eierlikör­hersteller hat das Düsseldorfer Oberlandes­gericht ein Machtwort gesprochen. Es ging um die Frage, wie viel Ei bei der Werbung für Eierlikör erlaubt ist.

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Herumeiern erlaubt: Im Streit zweier Eierlikör­hersteller hat das Düsseldorfer Oberlandes­gericht ein Machtwort gesprochen. Das Gericht schlug sich mit seinem Urteil auf die Seite des Spirituosen­herstellers Nordik aus Nieder­sachsen. Der Spirituosen­fabrikant Verpoorten aus Bonn ging leer aus. (Az.: I-20 U 41/22)

Streit um Eierlikör-Werbung

Verpoorten hatte die Nieder­sachsen wegen deren Werbung verklagt. Nordik hatte fünf Eierlikör­flaschen mit dem Zusatz „Ei, Ei, Ei, Ei, Ei“ beworben. Eine Werbeaktion lief an Weihnachten, die Flaschen wurden als Weihnachts­päckchen kredenzt. Eine Aktion lief an Ostern, der Eierlikör kam als Osterei-Ersatz ins Nest. Darin sahen die Anwälte Verpoortens eine „deutliche Anlehnung“ und zu große Nähe zur seit 1979 ein­getragenen Wortmarke „Eieiei“ und dem berühmten Slogan „Eieiei Verpoorten“.

OLG sieht hinreichend großen Abstand - keine Markenverletzung

Doch das Gericht sah das anders: Es könne einem Eierlikör­hersteller nicht untersagt werden, auf den Grundstoff Ei hinzuweisen, befand der Senats­vorsitzende Erfried Schüttpelz. Eine Marken­verletzung sei das nicht. „Wir kommen in der Gesamt­würdigung zu dem Ergebnis, das wir einen Unterschied sehen und einen hinreichend großen Abstand“, hatte das Oberlandes­gericht bereits im März unmiss­verständlich klar gemacht.

Dabei blieb das Gericht. Nicht einmal die Revision ließ das Gericht zu, so eindeutig sieht es die Sache. Den Bonnern bleibt nur noch die Beschwerde beim Bundes­gerichts­hof gegen diese Nicht­zulassung.

„Ich freue mich“, sagte Nordik-Geschäfts­führer Arndt Weßel nach der Urteils­verkündung der Deutschen Presse-Agentur. „Wir hatten zuerst eine Unterlassungs­erklärung unter­zeichnet, weil wir wegen so einer kleinen Sache nicht streiten wollten“, berichtete Weßel. Doch die Verpoorten-Anwälte hätten nicht locker gelassen. „Man hat nicht mit uns geredet. Als dann auch noch der Vorwurf kam, wir hätten gegen die Unter­lassung verstoßen, wollten wir es dann wissen.“

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Antrag auf Markenschutz gescheitert - keine schutzfähige Marke

Die Nieder­sachsen, die mit ihrer Brennerei unlängst von Jork im Alten Land nach Horneburg umgezogen waren, waren zuvor allerdings beim Deutschen Marken- und Patentamt in München mit ihrem Antrag gescheitert, die fünfmalige Ei-Aufzählung als eigene Marke schützen zu lassen: Der bloße Hinweis auf die Grundlage allen Eierlikörs sei nicht schutzfähig.

Eieiei keine bloße Aufzählung

Den Bonnern war dies Ende der 1970er gelungen, weil Eieiei eben keine bloße Aufzählung ist, sondern auch ein Ausdruck der Überraschung, ähnlich dem sächsischen „Ei verbibbsch“ oder dem Ausruf „Ei der Daus“. Das gehe der nord­deutschen Ei-Aufzählung mit ihren Kommata völlig ab, hatte das OLG angemerkt.

Jahrzehntelang hatten die Bonner Likör­fabrikanten in den Slogan „Eieiei Verpoorten“ viel Geld investiert und ihn ins Gedächtnis von Millionen Deutschen gebrannt. Der Slogan wird von dem Unternehmen immer noch eifrig nutzt. In dem Rechts­streit ging es um Abmahn­kosten und eine etwaige Schaden­ersatz­pflicht, wäre die Ei-Aufzählung als Ruf-Ausbeutung gewertet worden. Dies ist mit dem Urteil nun wohl vom Tisch.

Verpoorten will Slogan auch weiterhin gegen Nachahmer verteidigen

„Wir nehmen zur Kenntnis, dass der Senat des OLG Düsseldorf die Rechtslage anders bewertet als wir“, teilte Geschäfts­führer William Verpoorten in Bonn auf Anfrage mit. Verpoorten habe den Slogan 1961 erstmals in der Werbung eingesetzt. „Wir nutzen diesen Slogan bereits seit mehr als 60 Jahren erfolgreich und werden unsere Marken­rechte verständlicherw­eise auch weiterhin gegen Nachahmer verteidigen.“

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Quelle: dpa/DAWR/ab

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