Werbung
LG Itzehoe: Eigentümerversammlung kann auch an einem Samstag in der Ferienzeit stattfinden
So entschied das Landgericht Itzehoe, dass eine Eigentümerversammlung durchaus auch an einem Samstag in der Ferienzeit stattfinden kann. Aufgrund der unterschiedlichen Ferienzeiten in den Bundesländern und der Tatsache, dass vermietende Eigentümer oft nicht in der Nähe ihrer Wohnung lebten, könne nicht verlangt werden, dass eine Versammlung außerhalb der Ferien stattfindet. In dem verhandelten Fall fand die Sitzung an einem Samstag im August statt.
LG Karlsruhe: Einberufung der Versammlung außerhalb des vereinbarten Zeitrahmens nur mit Rücksichtnahme auf Wohnungseigentümer
Anders urteilte hingegen das Landgerichts Karlsruhe: Hier wurde ebenfalls zur Versammlung im August geladen. Die dort gefassten Beschlüsse seien aber ungültig. Denn laut Teilungserklärung sollte die Versammlung immer im ersten Quartal stattfinden. Da die Versammlung hier aber zur Ferienzeit einberufen worden sei, seien auf die Belange der Eigentümer nicht in erhöhtem Maß Rücksicht genommen worden (Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 25.10.2013, Az. 11 S 16/13).
Werbung