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Wer von einem Unfall ein Schleudertrauma davon trägt, kann Anspruch auf Schmerzensgeld haben. Um das nachzuweisen, müssen Betroffene aber direkt zum Arzt gehen. Dies hat das Landgerichts München I entschieden (Az.: 19 O 16989/20).
Kein Anspruch auf Schmerzensgeld
Im konkreten Fall klagte ein Sportwagenfahrer nach einem Auffahrunfall auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Das Gericht sah zwar die Schuld für den Unfall beim Beklagten - und sprach dem Sportwagenfahrer die Reparaturkosten und die Kosten für ein Ersatzfahrzeug zu. Schmerzensgeld und Entschädigung für einen Verdienstausfall erhielt der Kläger aber nicht.
Kein Beweis für Unfall als Ursache
Die Begründung des Gerichts: Der Mann habe nicht beweisen können, bei dem Unfall entsprechende Verletzungen davongetragen zu haben - auch, weil er erst rund einen Monat nach dem Unfall zum Arzt gegangen war. Der Grund für den Arztbesuch seien zudem nicht Beschwerden an der Halswirbelsäule gewesen, sondern Sensibilitätsstörungen der Hand.
Schleudertrauma Schmerzensgeld nur nach sofortigen Arztbesuch
Hätte der Kläger bei dem Unfall tatsächlich ein Schleudertrauma erlitten, wäre zu erwarten gewesen, dass er sich sofort in Behandlung begibt, so das Gericht. Ein medizinisches Gutachten befand, dass die vom Kläger angegebenen Sensibilitätsstörungen der Hand nicht dem Unfall anzulasten seien.
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