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Strafrecht | 06.06.2023

Drogen­handel

82-Jähriger will mit Drogen­handel Rente aufbessern

Rentner wegen des Handels mit Marihuana zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt

(Landgericht Aurich, Urteil vom 05.06.2023, Az. 19 KLs 6/23)

Weil er mit Marihuana-Handel seine Rente aufbessern wollte, ist ein 82-Jähriger in Ost­friesland zu einer Bewährungss­trafe von zwei Jahren verurteilt worden.

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Das Auricher Landgericht sprach den ehemaligen Seemann aus Emden wegen Verstößen gegen das Betäubungs­mittel­gesetz schuldig. Zuvor hatte der Rentner ein umfassendes Geständnis abgelegt. Demnach hatte er im vergangenen Jahr und Anfang dieses Jahres mit mehreren Dutzend Gramm Marihuana gehandelt. Als Motiv gab der Rentner an, dass er - nachdem er 35 Jahre zur See gefahren war, teils auch als Kapitän - mit seiner Rente von rund 800 Euro nicht ausgekommen sei.

Aufgeflogen bei Schwarzarbeit-Kontrolle

Fahnder des Zolls waren dem Mann laut der Staats­anwaltschaft durch einen Zufall auf die Spur gekommen, nachdem sie einen Kiosk auf Schwarz­arbeit kontrolliert hatten. Angesichts eines langen Vorstrafen­registers des Angeklagten mit 24 Einträgen und einer laufenden Bewährungss­trafe in einer anderen Sache sah der zuständige Staats­anwalt eine Verurteilung der insgesamt drei Taten als minder­schwere Fälle nicht als gegeben an. Die Anklage hatte eine Freiheits­strafe von zwei Jahren und zehn Monaten gefordert.

Minderschwerer Fall wegen Altersarmut

Das sah das Gericht anders und folgte dem Antrag der Verteidigung. Die Vorsitzende Richterin sprach von einem „Sonderfall“ und erklärte, dass trotz der vielen Vorstrafen und der Bewährung von minder­schweren Fällen ausgegangen werden könne. „Wir haben berücksichtigt, in welchen Lebens­umständen Sie das getan haben“, sagte sie und verwies auf die glaubhaft versicherte Altersarmut des 82-Jährigen, der zuletzt auch mit gesundheitlichen Rück­schlägen zu kämpfen hatte.

Richterin: “Das ist die allerletzte Warnung„

Die Richterin ermahnte den Rentner im Urteils­spruch auch, nachdem dieser zuvor bereits wegen Drogen­handels verurteilt worden war. „Das ist die allerletzte Warnung.“ Dem 82-Jährigen wird nun ein Bewährungs­helfer gestellt. Gegen das Urteil kann das Rechts­mittel der Revision eingelegt werden.

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Quelle: dpa/DAWR/ab

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