Heizperiode beginnt am 1. Oktober
Zwar gibt es keine gesetzliche Regelung für den Start der Heizperiode. In vielen Mietverträgen ist aber festgelegt, dass sie am 1. Oktober beginnt. Von diesem Zeitpunkt an muss der Vermieter dann das Heizen ermöglichen.
Grundsätzlich gilt:
Mieter müssen die Möglichkeit haben, ihre Wohnung zwischen 6.00 und 23.00 Uhr auf 20 bis 22 Grad zu erwärmen. Nachts reichen nach der Nachtabsenkung Temperaturen von 18 Grad aus. Ist das nicht möglich, liegt ein Mangel vor und der Mieter kann seine Miete kürzen. Fällt die Heizung im Winter ganz aus, kann der Mieter sogar fristlos kündigen (vgl. Welche Rechte habe ich als Mieter, wenn die Heizung ausfällt?).