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Immobilienrecht und Mietrecht | 26.09.2016

Heizsaison

Am 1. Oktober beginnt die Heizsaison: Vermieter müssen Heizungs­anlagen wieder einschalten

Kalte Räume sind ein Mangel und berechtigen zur Miet­minderung

Vermieter müssen die Heizungs­anlagen bald wieder einschalten, denn im Oktober beginnt für viele die Heizperiode.

Heizperiode beginnt am 1. Oktober

Zwar gibt es keine gesetzliche Regelung für den Start der Heizperiode. In vielen Miet­verträgen ist aber festgelegt, dass sie am 1. Oktober beginnt. Von diesem Zeitpunkt an muss der Vermieter dann das Heizen ermöglichen.

Grundsätzlich gilt:

Mieter müssen die Möglichkeit haben, ihre Wohnung zwischen 6.00 und 23.00 Uhr auf 20 bis 22 Grad zu erwärmen. Nachts reichen nach der Nacht­absenkung Temperaturen von 18 Grad aus. Ist das nicht möglich, liegt ein Mangel vor und der Mieter kann seine Miete kürzen. Fällt die Heizung im Winter ganz aus, kann der Mieter sogar fristlos kündigen (vgl. Welche Rechte habe ich als Mieter, wenn die Heizung ausfällt?).

Quelle: dpa/DAWR/ab
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