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Verbraucherecht und Vertragsrecht | 01.10.2021

Unerlaubten Werbeanrufe

Anbieter­wechsel: Neuer Strom- und Gasvertrag bedarf der Textform

Strom- und Gas­verträge am Telefon nicht mehr wirksam

Mit unerlaubten Werbe­anrufen wurden viele Verbraucher in die Irre geführt. Manche wechselten den Energie­anbieter ohne es zu wollen. Das geht jetzt nicht mehr.

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Strom- und Gas­verträge können am Telefon nicht mehr wirksam abgeschlossen werden. Darauf macht die Verbraucher­zentrale Berlin aufmerksam.

Vertrag muss in Textform abgeschlossen werden

Erhalten Verbraucher von Energie­lieferanten im Rahmen einer Telefon­werbung einen Anruf, können sie über die Vertrags­konditionen sprechen. Ein Vertrag kommt aber nicht zustande. Dieser muss in Textform abgeschlossen werden, zum Beispiel als E-Mail, Brief oder Fax. Auch die Kündigung des laufenden Vertrags bedarf der Textform.

In der Vergangenheit hatten dubiose Anbieter immer wieder versucht, Kunden am Telefon zum Wechsel des Energie­anbieters zu überreden.

Die Masche folgte oft dem gleichen Muster

Die Anrufer stellten sich als Berater für Strom- und Gas­verträge vor und erfragten persönliche Daten. Bekamen sie auf diese Weise zum Beispiel Name, Anschrift und Strom­zähler­nummer, konnten sie einen Wechsel zu einem anderen Strom­anbieter in die Wege leiten.

Quelle: dpa/DAWR/ab
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