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Steuerrecht | 08.05.2023

Steuer­freies Gehalts­extra

Arbeitgeber kann 49-Euro-Ticket steuerfrei erstatten

Steuerfreie Arbeitgeber­zuschüsse auch beim 49 Euro-Ticket möglich

Netter Zusatz zum Gehalt: Beschäftigte, die von ihrem Arbeitgeber die Kosten für das 49-Euro-Ticket erstattet bekommen, müssen dieses Geld nicht versteuern.

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Flexibel unterwegs mit dem Nah- und Regional­verkehr in ganz Deutschland: Das bietet das 49-Euro-Ticket. Manche Beschäftigte müssen das Ticket noch nicht einmal selbst bezahlen. Denn es gibt Arbeitgeber, die das Ticket be­zuschussen oder sogar komplett bezahlen. Und das sogar steuerfrei, sagt Erich Nöll, Rechtsanwalt und Geschäfts­führer beim Bundes­verband Lohn­steuerhilfe­vereine (BVL).

Arbeitnehmer müssen das Extra zum Gehalt nicht versteuern

Das 49-Euro-Ticket falle unter dieselbe Regelung wie das steuer­begünstigte Jobticket, so Nöll. Arbeit­nehmer müssen das Extra zum Gehalt daher nicht versteuern. Das gilt auch, wenn der Arbeitgeber dem Arbeit­nehmer bisher kein Jobticket gestellt hat und anlässlich des neuen Angebots erstmals von der Möglichkeit Gebrauch macht.

Anpassungen bei überschüssigen Beträgen nötig

Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten bislang das Jobticket bezuschusst oder komplett bezahlt haben, müssten jetzt aber aufpassen und womöglich Änderungen vornehmen. Denn in vielen Fällen ist das 49-Euro-Ticket jetzt günstiger als das vorherige Jobticket.

Erstattete der Arbeitgeber also mehr als 49 Euro und nutzt der Arbeit­nehmer nun das 49-Euro-Ticket, muss die Höhe des Erstattungs- oder Zuschuss­betrages auf 49 Euro reduziert werden. Andernfalls ist die Differenz laut Nöll als steuer­pflichtiges Einkommen des Arbeit­nehmers zu bewerten, für das der Arbeitgeber Lohnsteuer- und Sozial­versicherungs­beiträge ein­zubehalten und abzuführen hat.

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Quelle: dpa/DAWR/ab
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