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Arbeitsrecht | 27.03.2023

Gewerkschafts­mitglied­schaft

Arbeits­kampf und Co.: Das bringt die Gewerkschafts­mitglied­schaft

Die wichtigsten Fragen und Antworten - vom Streikgeld bis zur Fortbildung

Gewerkschaften rücken oft dann ins Blickfeld, wenn sie zum Streik aufrufen. Doch was bedeutet die Mitglied­schaft in einer Gewerk­schaft eigentlich für Arbeit­nehmerinnen und Arbeit­nehmer?

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Gemeinsam sind wir stark, das ist das Motto von Gewerkschaften. Doch die Zahl ihrer Mitglieder sinkt seit Jahren. Allein der Deutsche Gewerkschafts­bund (DGB) mit seinen acht Mitglieds­gewerkschaften verlor innerhalb von zehn Jahren Hundert­tausende: Waren im Jahr 2012 noch 6,15 Millionen Menschen Mitglied in einer DGB-Gewerk­schaft, lag ihre Zahl im Jahr 2022 nur noch bei rund 5,64 Millionen. Dabei kann sich eine Gewerkschafts­mitglied­schaft für Beschäftigte lohnen.

Was sind eigentlich Gewerkschaften?

Gewerkschaften sind Zusammen­schlüsse von Arbeit­nehmerinnen und Arbeit­nehmern. „Freie Gewerkschaften sind unabhängig von Arbeit­gebern und vom Staat“, so Malte Lübker von der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung in Düsseldorf. Gewerkschafts­vertreter verhandeln gemeinsam mit Arbeit­gebern beispiels­weise Löhne und Gehälter.

Und das hat Tradition: In Deutschland reicht die Geschichte der Gewerkschafts­bewegung bis in die Mitte des 19. Jahr­hunderts zurück, einer der ersten großen Streiks fand 1873 statt. Buchdrucker erkämpften hier zum ersten Mal einen Flächentarif­vertrag.

Heute ist das Recht auf die Bildung von Gewerkschaften im Grundgesetz garantiert (Artikel 9, Absatz 3). Neben der größten Dach­organisation der deutschen Gewerkschaften, dem DGB, gibt es auch den Dachverband DBB Beamtenbund und Tarifunion mit rund 1,3 Millionen Mitgliedern und den Christlichen Gewerkschafts­bund Deutschland mit rund 280 000 Mitgliedern. Hinzu kommt eine Vielzahl kleinerer unabhängiger Gewerkschaften - etwa für Feuerwehr­leute oder Hebammen.

Wer kann Mitglied in einer Gewerkschaft werden?

Im Prinzip jeder einzelne Beschäftigte, ob Mini- oder Midijobber, Teilzeit- oder Vollzeit­berufstätiger. Sogar Solo-Selbst­ständige können teilweise Mitglied werden. Und: „In Gewerkschaften sind zum Teil auch Studierende organisiert“, sagt Carolin Fulda vom Institut der deutschen Wirtschaft in Köln. Viele Gewerkschaften haben zudem inaktive Mitglieder, etwa Rentnerinnen und Rentner. Außerdem können auch Arbeitslose Mitglied von Gewerkschaften sein.

Einzige Bedingung für eine Gewerkschafts­mitglied­schaft: Es muss eine Verbindung zwischen Beruf und Gewerk­schaft bestehen. Das heißt: Wer in der Metall- und Elektro­industrie beschäftigt ist, könnte etwa in der IG Metall Mitglied werden - aber nicht in der Gewerk­schaft der Polizei.

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Was bringt Beschäftigten eine Mitgliedschaft?

Beschäftigte in Gewerkschaften haben die Möglichkeit, sich kollektiv für faire Löhne und Gehälter einzusetzen, für angemessene Arbeits­zeiten und Arbeits­bedingungen. Um ihre Forderungen durch­zusetzen, können Gewerkschaften Arbeits­kämpfe - also Streiks - organisieren.

Beschäftigte, die in einer Gewerk­schaft sind, können bei Konflikten mit Arbeit­gebern zudem kostenlos Rechts­beratung und Rechts­vertretung in Anspruch nehmen. „Um eine solche Rechts­beratung oder -vertretung gratis nutzen zu können, muss man eine Zeit lang Mitglied in der Gewerk­schaft sein - in der Regel mindestens drei Monate“, so Carolin Fulda. Viele Gewerkschaften bieten ihren Mitgliedern zudem Fort­bildungen an.

Welche Pflichten gehen mit der Gewerkschaftsmitgliedschaft einher?

Wer Mitglied einer Gewerk­schaft ist, muss auch Mitglieds­beitrag zahlen. Dieser richtet sich bei Beschäftigten nach der Höhe des Lohns und liegt in der Regel bei einem Prozent des Bruttolohns, so Fulda. Der Prozentsatz kann aber zwischen den Gewerkschaften variieren. Auch für Rentnerinnen, Pensionäre, Krankengeld­bezieher oder Erwerbslose gelten je nach Gewerk­schaft andere Regelungen.

Außerdem gilt: „Mitglieder dürfen kein gewerkschafts­schädigendes Verhalten zeigen“, so Lübker. Davon ist die Rede, wenn ein Mitglied gegen die Satzung verstößt - oder Streikbruch begeht. Ein solches Verhalten kann sogar gewerkschafts­intern ein Untersuchungs­verfahren zur Folge haben. Die Konsequenzen daraus können sein, dass das Mitglied etwa eine schriftliche Rüge erhält oder von der Gewerk­schaft ausgeschlossen wird.

Übrigens: Eine Gewerk­schaft, die streiken will, benötigt generell die Zustimmung von 75 Prozent ihrer Mitglieder.

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Was hat es mit dem Streikgeld auf sich?

Der Arbeitgeber muss Streikenden anteilig für die Streikdauer keinen Lohn oder kein Gehalt zahlen. Als Ausgleich dafür bekommen diejenigen, die sich am Arbeits­kampf beteiligen, Geld aus der Streikkasse der Gewerk­schaft. Wie hoch das Streikgeld ausfällt, hängt von der Dauer des Streiks und der Höhe des geleisteten Beitrags ab. Aber: „Es liegt keinesfalls eins zu eins zum Verdienst­ausfall“, so Lübker.

Bin ich durch eine Gewerkschaftsmitgliedschaft im Job besonders geschützt?

Nein. „Aber von Vorteil kann die arbeits- und sozial­rechtliche Beratung und Vertretung für einen Beschäftigten durch die Gewerk­schaft bei Konflikten mit dem Arbeitgeber sein“, sagt Fulda.

Muss ich meinem Arbeitgeber mitteilen, dass ich in einer Gewerkschaft bin?

Im Regelfall nein. Ausnahmen gibt es nur in seltenen Fällen - etwa, wenn bestimmte Vorteile aus Tarif­verträgen nur für Gewerkschafts­mitglieder gelten oder in einem Betrieb zwei Tarif­verträge parallel zur Anwendung kommen. „Dann richtet sich danach nicht zuletzt die Bezahlung, oder es gibt für Mitglieder einen oder zwei Urlaubstage extra“, so Lübker.

Quelle: dpa/DAWR/ab
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