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Steuerrecht | 09.12.2021

Steuerliche Unterlagen

Aufbewahrungs­fristen: Diese Unterlagen dürfen entsorgt werden

Buchhaltung sollte im Zweifel die Dokumente länger aufbewahren

Platz schaffen im Archiv: Zum Jahres­wechsel können wieder alte Unterlagen entsorgt werden. Doch Vorsicht: Nicht alles darf sofort in den Reißwolf.

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Wichtige steuerliche Unterlagen dürfen nicht sofort entsorgt werden. Häufig gilt eine 10-jährige Aufbewahrungs­frist, erklärt der Bund der Steuer­zahler. Diese beginnt mit dem Schluss des Kalender­jahres, in dem die letzte Eintragung in der Buch­führung vorgenommen oder die Eröffnungs­bilanz oder der Jahres­abschluss aufgestellt wurde.

Aufbewahrungsfrist 10 Jahre

Nach dem 31. Dezember können daher Bücher, Inventare, Bilanzen, Rechnungen und Buchungs­belege, die vor dem 1. Januar 2012 aufgestellt wurden, vernichtet werden, wenn die Steuer­bescheide endgültig sind.

Aufbewahrungsfrist 6 Jahre

Für Geschäfts­briefe und sonstige Unterlagen, wie zum Beispiel Lohn­unterlagen, gilt eine 6-jährige Aufbewahrungs­frist. Solche Unterlagen, die vor dem 1. Januar 2016 entstanden sind, können ebenfalls vernichtet werden, wenn die Steuer­bescheide endgültig sind.

Quelle: dpa/DAWR/ab
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