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EU-Recht, Staatsrecht und Verfassungsrecht | 12.12.2022

ESM-Reform

BVerfG macht Weg frei für Reform des Euro-Rettungs­fonds ESM

Ver­fas­sungs­be­schwer­de von FDP-Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten
un­zu­läs­sig

(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 13.10.2022 - 2 BvR 1111/21)

Wie viel Macht bekommen die EU und ihre Institutionen, wenn der Euro-Rettungs­fonds ESM reformiert wird? Das Bundes­verfassungs­gericht hat sich die Sache angeschaut und ist zu einer Ent­scheidung gekommen.

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Anderthalb Jahre nach den Abstimmungen im Bundestag und Bundesrat kann Bundes­präsident Frank-Walter Steinmeier ein Gesetz zur Änderung des Euro-Rettungs­fonds ESM prüfen und gegebenenfalls unter­zeichnen. Das Bundes­verfassungs­gericht verwarf eine Beschwerde von sieben FDP-Bundes­tags­abgeordneten als unzulässig. Auf Bitten des höchsten deutschen Gerichts hatte Steinmeier die Prüfung im Sommer 2021 ausgesetzt. Seine Unterschrift ist nötig, damit ein Bundes­gesetz in Kraft treten kann.

BVerfG: Übertragung von Hoheitsrechten nicht aufgezeigt

Die Kläger hätten nicht ausreichend dargelegt, warum ihre Rechte verletzt sein sollten, erläuterte das Gericht in Karlsruhe. Auch hätten sie nicht erklärt, warum mit den Änderungen Hoheits­rechte auf den ESM oder die Europäische Union übertragen würden. Eine rein faktische Änderung stelle jedenfalls in aller Regel keine solche Über­tragung von Hoheits­rechten dar.

Besser gegen Finanzkrisen schützen

Der ESM ist ein Fonds, aus dem Länder mit dem Euro als Währung im Krisenfall Kredite erhalten können, um ihre Zahlungs­fähigkeit zu sichern. Er war 2012 gestartet und versorgte Griechen­land in der Euro-Krise mit Geld - im Gegenzug für Reformen. Die Reform des ESM soll einerseits vorsorgliche Kredit­linien für Staaten in Wirtschafts- und Finanz­krisen erleichtern. Zugleich soll die Institution in Luxemburg die Aufgabe einer Rück­versicherung für die Banken­abwicklung übernehmen. Dieser gemeinsame „Backstop“ soll das Banken­system Europas stärken und vor Finanz­krisen absichern.

EU-Staaten einigten sich 2020 auf Reform

Die Euro-Staaten hatten sich 2020 auf die Reform des ESM-Vertrags geeinigt, der entsprechende Vertrag musste jedoch noch von den nationalen Parlamenten der 19 Mitglieder ratifiziert werden. Das ist in Italien immer noch nicht passiert. Und auch das neue Euro-Mitglied Kroatien, das ab 2023 die gemeinsame Währung einführt, muss den Vertrag noch ratifizieren. Erst dann kann die Reform in Kraft treten.

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FDP-Abgeordnete rügten Übertragung von Hoheitsrechten ohne Zweidrittelmehrheit

Die FDP-Ab­geordneten haben als Privat­personen in Absprache mit der Fraktion geklagt. Nach ihrer Ansicht hätte das Zustimmungs­gesetz mit Zwei­drittel­mehrheit verabschiedet werden müssen, wie sie auch bei Grundgesetz­Ã¤nderungen notwendig ist. Die ESM-Reform habe verfassungs­Ã¤ndernde Qualität. Das sei ignoriert worden. Tatsächlich hatten Bundesrat und Bundestag das Gesetz nur mit einfacher Mehrheit gebilligt. Die Kläger hatten erklärt, den ESM nicht grund­sätzlich infrage zu stellen, sondern ihre Rechte verletzt zu sehen.

Quelle: dpa/DAWR/ab

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