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Verbraucherrecht und Vertragsrecht | 30.05.2023

Leistungs­verzug

Bei Ärger mit PV-Instal­lation hilft ent­schiedenes Vorgehen

Betroffene sollten sich unbedingt rechtlich beraten lassen

Volle Auftrags­bücher, fehlende Komponenten: Solar­anlagen-Installateure sind gerade gefordert. Wenig ver­wunderlich, dass es hier und dort mal hakt. Verbraucher haben bei Problemen aber eine Handhabe.

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Bei der Instal­lation einer Photovoltaik­anlage geht nicht immer alles glatt. Die Verbraucher­zentrale Nieder­sachsen stellt fest, dass vermehrt Probleme bei Liefer- und Montage­zeitpunkten gemeldet werden, weil etwa Komponenten fehlen oder Anschlüsse sich verzögern. Wer bereits hohe Teil- oder Voraus­zahlungen geleistet habe, ärgere sich dann, dass die Anlagen nach vielen Monaten des Wartens nur eingeschränkt oder noch gar nicht zur Stromer­zeugung und -speicherung genutzt werden können, sagt Rechts­experte und Verbraucher­schützer Tim-Oliver Tettinger.

Prüfung der Vertragsunterlagen erforderlich

„Wer sich in einer solchen Situation befindet, sollte sich unbedingt rechtlich beraten lassen“, rät Tettinger. Das geht zum Beispiel bei den Verbraucher­zentralen - vor Ort, telefonisch oder per Video. Denn die Rechtslage hänge von verschiedenen Faktoren ab. Ob bereits Leistungs­verzug vorliege, zeige erst die Prüfung der Vertrags­unterlagen und weiterer Begleit­umstände. Ist das der Fall, könnten Betroffene vom Vertrag zurück­treten oder sogar Schaden­ersatz­ansprüche geltend machen - etwa für bereits entgangene Einspeise­vergütungen oder Stromkosten­ersparnisse.

Wichtig:

Bei verspäteter Leistungs­erbringung müssten Verbraucherinnen und Verbraucher dem Vertrags­partner unbedingt eine Frist setzen. Sie sollten laut Tettinger nicht auf mündliche Zusagen vertrauen und auch nicht zu lange mit der Frist­setzung warten. Denn die Verträge sähen in vielen Fällen gar keine festen Liefer- und Montage­termine vor.

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Quelle: dpa/DAWR/ab
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