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Arbeitsrecht | 22.02.2023

Nach­gewährung des Urlaubs

Bekomme ich Urlaubs­ansprüche wieder, wenn mein Kind krank ist?

Kein nachholen des Urlaubs bei Erkrankung des Kindes

Lange hat man sich auf den Urlaub gefreut - dann wird der Nachwuchs krank. Und statt Erholung heißt es jetzt: Vollzeit ums Kind kümmern. Doch bekommt man die Urlaubstage vom Arbeitgeber gutgeschrieben?

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Im Urlaub krank werden - das ist ärgerlich. Doch zeigt man seinem Arbeitgeber die eigene Arbeits­unfähigkeit an, und weist sie durch ein ärztliches Attest nach, bekommt man seinen Urlaubstag zurück. Arbeit­nehmer können den Urlaub also später nachholen. Doch wie sieht das aus, wenn man nicht selbst, sondern der Nachwuchs im Urlaub krank wird?

Nachholung des Urlaubs nicht möglich

Zwar ist auch hier der Erholungs­effekt möglicher­weise dahin. Den Urlaub können Eltern dann aber „grund­sätzlich nicht nachholen“, so Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeits­recht. Ob man mit dem Kind zum Arzt geht oder ein Attest vorlegt, ist dafür unerheblich.

Ausnahmen möglich

„Etwas anderes gilt nur, wenn mit dem Arbeitgeber dazu Ver­einbarungen im Arbeits­vertrag oder in einem Tarif­vertrag bestehen“, sagt Bredereck. Hier lohnt sich also ein Blick in die Vertrags­unterlagen.

Quelle: dpa/DAWR/ab
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